Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24111600 Wasserstoff
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt zur Versorgung ihrer mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge, die geeignete Infrastruktur aufzubauen. Zu diesem Zwecke wird die entsprechende Versorgung mit Wasserstoff an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage (inkl. Vereinbarung eines Nutzungsrechtes der HOCHBAHN) beschafft.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der HOCHBAHN ist es, ihre mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge vollumfänglich im täglichen Einsatz im Bedienungsgebiet der HOCHBAHN einzusetzen. Zweck dieser Beschaffung ist es daher, die Versorgung mit dem notwendigen und geeigneten Wasserstoff an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage an einem Standort im Raum Hamburg-Nord, ortsnah zum jeweiligen Betriebshof der HOCHBAHN, ab dem 2. Quartal des Jahres 2024 sicherzustellen. Der weitere wesentliche Auftragsinhalt ergibt sich aus der Ziffer IV.1.1).

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die HOCHBAHN beabsichtigt ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG Verträge über die Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes zu schließen.

Die Hamburger Hochbahn AG ist das größte ÖPNV Unternehmen in der Metropolregion Hamburg und beabsichtigt laufend seine Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in Leistung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Kundenzufriedenheit, Komfort, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu verbessern. Hierzu gehört auch das Betreiben von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb.

Eine Marktrecherche hat ergeben, dass dieser Auftrag nur von der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Dies ergibt sich aus Folgendem:

Für die vollumfängliche Einbindung der mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge im kontinuierlichen Einsatz innerhalb des Bedienungsgebietes der HOCHBAHN ist es notwendig, dass eine Bereitstellung des geeigneten Wasserstoffes , in ausreichender Menge, an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage im Nahgebiet der nördlich gelegenen Betriebshöfe der HOCHBAHN erfolgt. Darüber hinaus muss der HOCHBAHN täglich (für den Zeitraum von sechs Stunden) ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt werden, in dem die zur Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge notwendigen Tankvorgänge durchgeführt werden können. Des Weiteren bedarf es einem auf das Nutzungsprofil der HOCHBAHN angepassten Service-, Wartungs- und Störfallkonzeptes. Die Inbetriebnahme bzw. Einsatzbereitschaft ist ab dem 2. Quartal des Jahres 2024 durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

Diese Voraussetzungen erfüllt innerhalb der Hansestadt Hamburg aktuell ausschließlich das Wasserstoffgasfüllanlagennetz (H2-Tankstellen-Netz) der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG. daher muss zwingend eine Direktbeauftragung erfolgen.

Die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG und der Hamburger Hochbahn AG wird

frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/01/2023