Erdarbeiten, Kanzler Straße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 079-22 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten, Kanzler Straße 25
Am Grundschulstandort Rönneburg in der Kanzlerstraße 25, 21079 Hamburg wird ein Mensa-Verwaltungsneubau mit ca. 1400m² BGF hergestellt.
Der zweigeschossige Baukörper besteht aus einem eingeschossigen und einen L-förmigen, zweigeschossigen Teil und wird im Nordosten des heterogen gewachsenen Schulgrundstücks errichtet. Der nach Norden ausgerichtete, eingeschossige Bereich des Erdgeschosses beinhaltet den großzügigen Mensaraum mit erhöhter Deckenhöhe. Der Baukörper nimmt Rücksicht auf den schützenswerten Baumbestand und bildet ein Ensemble mit den angrenzenden Bestandsgebäuden. Die zweischalige Fassade wird mit rotem Klinker ausgeführt. Der Schulbetrieb läuft während der Bauarbeiten weiter.
Kanzler Straße 25 in 21079 Hamburg
Es wird eine Baugrube mit einer Fläche von ca. 870 m² für die Herstellung der Bodenplatte mit Streifen- und Einzelfundamente vorbereitet, es wird der Mutterboden ausgetauscht und die Bäume mit den geschützten Wurzelbereichen, die von Erdarbeiten beeinträchtigt sind, durch geeignete Maßnahmen geschützt.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten, Kanzler Straße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsbüttel
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]