Agenturleistungen für politische Kommunikation, ECA-2023-014 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen für politische Kommunikation, ECA-2023-014
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von von Dienstleistungen aus dem Bereich der politischen Kommunikation (Public Affairs) sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Der AN erbringt seine Leistungen grundsätzlich am eigenen Unternehmensstandort oder remote. Im Einzelfall kann der jeweilige Leistungsort auch der Standort des AG sein:
Bundesdruckerei GmbH,
Kommandantenstr. 18,
10969 Berlin.
In diesem Fall wird der AN gesondert informiert.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von von Dienstleistungen aus dem Bereich der politischen Kommunikation (Public Affairs) sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen aus den Aufgabenbereichen Strategie und Konzeption, Politisches Monitoring, Themenmanagement, Veranstaltungsmanagement, Stakeholdermanagement sowie Projektmanagement. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen bereits informatorisch beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Erstlaufzeit automatisch (maximal zwei Mal) um ein (1) weiteres Jahr, sofern der AG der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Somit ist eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren möglich.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Basis der einzureichenden Referenzen.
Vor der eigentlichen Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen prüft der Auftraggeber, ob die unter Ziff. 10 dieser Teilnahmebedingungen aufgeführten Mindestkriterien erfüllt sind. Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt sodann für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben. Zur Ermittlung der Punkte des jeweiligen im Vergabewettbewerb verbliebenen Bewerbers im Falle einer erforderlichen Auswahlentscheidung erfolgt die Bewertung anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen und den Angaben des Bewerbers zu den im Dokument "I.12 Kriterien zur Bewerberauswahl" aufgeführten objektiven Kriterien.
Hierzu werden die mit dem Formblatt I.5. einzureichenden mindestens drei (3) Referenzen mit Bewertungspunkten versehen. Die zu vergebenden Punkte spiegeln dabei den im Dokument "I.12 Kriterien zur Bewerberauswahl" und unter Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen dargestellten Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers in Bezug auf die Referenzen wider. Pro Referenz wird mithin die Punktzahl vergeben, die in Ihrer Eignungsbewertung zu der entsprechend formulierten Bewertung korrespondiert. Weitergehende Angaben zum jeweiligen Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers können den Ausführungen unter Ziff. 10 dieser Teilnahmebedingungen in Verbindung mit dem Dokument "I.12 Kriterien zur Bewerberauswahl" entnommen werden. Die Punktevergabe erfolgt in den dort dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen.
Insofern ist zu beachten, dass die Bewertung ausschließlich bis zu der im Dokument "I.12 Kriterien zur Bewerberauswahl" benannten Maximalanzahl an Referenzen erfolgt. Die je Referenz erreichten Punkte werden mithin bis zu Maximalanzahl der zu bewertenden Referenzen addiert, um auf diesem Weg eine Gesamtpunktzahl für die Bewertung des entsprechenden Teilnahmeantrags zu ermitteln.
Die höchstens sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl der erreichbaren Maximalpunktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von sechs Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
(2) Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmefrist) ist;
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden.
(5) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
(6) ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft"; unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.).
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die politische Kommunikation sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene beziehen.
In Bezug auf die unter Ziff. 6 geforderte Angabe zum Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Der Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
(7) ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.).
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die politische Kommunikation sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene beziehen.
(8) Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
unter Angabe:
- der Beschreibung der Aufgabenstellung und der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
- des Leistungserbringers,
- des ungefähren Auftragsvolumens
und
- des Leistungszeitraums.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die politische Kommunikation sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene beziehen. Dabei werden insbesondere die folgenden Erfahrungen als vergleichbar angesehen:
- Die Referenzleistungen sind den Themenbereichen Digitalisierung / Digitalpolitik und/oder IT-Sicherheit zuzuordnen;
- Das Geschäftsfeld der Auftraggeber der Referenzleistungen ist den Branchen IT-Sicherheit bzw. Cybersicherheit zuzuordnen und
- Der Leistungsinhalt der Referenzen soll grundsätzlich Public Affairs-Leistungen mit Bezug zu legislativen Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene betreffen.
In Bezug auf die unter Ziff. 7. geforderte Angabe zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (gesamt) wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (gesamt) muss im Durchschnitt mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter betragen.
In Bezug auf die unter Ziff. 8 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
- Mindestens eine Referenz muss sich auf die Beratung bei bzw. die Begleitung von regulatorischen Entwicklungen auf der Gesetzgebungsebene der Europäischen Union beziehen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6CAP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.