Beauftragung eines Generalplaners

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aldb.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen in öffentlicher Hand
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung eines Generalplaners

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ALDB GmbH beabsichtigt eine Ertüchtigung eines Geäudes in Bonn. Auftragsgegenstand ist die Übernahme der Gesamtplanung als alleiniger Gesamtverantwortlicher.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind sämtliche Planungs- und Koordinierungsleistungen für die Generalplanung und bauliche Realisierung der vorgenannten Ertüchtigung des Bauprojektes in Bonn. Die Beauftragung des Auftragnehmers als Generalplaner erfolgt mit dem Ziel, eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie Planung zu erreichen.

Hinweis: Unter der Ziffer II. 1.7) wurde der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert mit "[Betrag gelöscht] EUR" angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht veröffentlicht, da deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen würde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV kann ein Auftrag direkt (im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Aus den folgenden Gründen kommt nur das Unternehmen „Ingenieurbüro Löwenberg GmbH“ für den Auftrag in Betracht: Das Unternehmen verfügt aufgrund bereits erbrachter Planungsleistungen über spezielle Kenntnisse für die vorhandene Baukonstruktion des Gesamtgebäudes, die für die Umsetzung des Bauvorhabens aufgrund der einschlägigen Besonderheiten zwingend erforderlich sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Gewerke Elektro, Lüftung/Kälte und Gebäudeleittechnik und für die notwendigen Maßnahmen für die Erhaltung des Geheimschutzes. Eine Übertragung dieser bereits vorhandenen Spezialkenntnisse an ein Drittunternehmen (insb. für die Gewerke Baukonstruktion, Elektro „Implementierung der vorhandenen Netzersatzanlage und Unterbrechungsfreie Stromversorgung“ und das Gewerk „Implementierung einer Gebäudeautomatisierung“). Selbst wenn hypothetisch gesehen eine Übergabe an ein Drittunternehmen erfolgen könnte, wäre die rechtzeitige Fertigstellung des Gebäudes für die geplante Nutzung im 4. Quartal 2023 nicht möglich (u.a. wegen der derzeit fehlenden Vorlage einer abschließenden Baudokumentation aufgrund noch offener Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung sowie aufgrund einer erforderlichen 6-9 monatigen Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der in der Ziffer V.2.1) dieser Bekanntmachung angegebene Tag der Zuschlagsentscheidung (28/12/2022) ist nicht korrekt. Aus technischen Gründen kann nur ein Tag vor der Absendung der Veröffentlichung dieser freiwilligen ex-ante Bekanntmachung angegeben werden. Der geplante Tag der Zuschlagserteilung ist am 25.01.2023.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2023