Rahmenvereinbarung Beschaffung von Fahrgestellen 3,5t

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Beschaffung von Fahrgestellen 3,5t

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34139000 Fahrgestelle
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Durchführung der Aufgaben der Auftraggeberin werden Fahrgestelle in verschiedenen Ausführungen benötigt. Die Autobahn GmbH des Bundes plant mit diesem Vergabeverfahren je Los den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit jeweils bis zu drei Unternehmen für die bundesweite Beschaffung von den benötigten Fahrgestellen in verschiedenen Ausführungen, deren Aufbau und Auslieferung. Der Auftrag wird in insgesamt 4 Fachlosen vergeben. Die Leistungen und ihr mengenmäßiger Umfang werden jeweils einzeln auf der Grundlage eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung sind, beauftragt (sog. „Miniwettbewerb“).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.400 mm

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34139000 Fahrgestelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Fahrgestellen Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.400 mm +/- 3 % Toleranz.

Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge beträgt 15.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestellen Einzelkabine max. 3,5 t Länge von 6.800 mm

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34139000 Fahrgestelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von Fahrgestellen Einzelkabine Zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 t Länge von 6.800 mm +/- 3 % Toleranz.

Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge beträgt 26.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau der Fahrgestelle

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34139200 Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufbau der Fahrgestelle durch Aufbauhersteller nach Vorgabe der jeweiligen Niederlassung / Autobahnmeisterei.

Die Einzelheiten sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1: Aufbau Pritsche: Der Aufbauhersteller führt nach Vorgabe und in Absprache mit der jeweiligen abrufenden Niederlas-sung/Autobahnmeisterei den Aufbau einer offenen Ladepritsche oder einer Ladepritsche mit Plane/Spriegel durch. Der Aufbau erfolgt dabei nach den Standards der Aufbauvorschriften und ist mit folgenden Maßen zu realisieren.

Option 2: Aufbau Kasten: Der Aufbauhersteller führt nach Vorgabe und in Absprache mit der jeweiligen abrufenden Niederlas-sung/Autobahnmeisterei einen Kastenaufbau durch. Der Aufbau erfolgt dabei nach den Standards der Aufbauvorschriften.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge beträgt 41.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auslieferung der Fahrzeuge

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000 Kraftfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auslieferung der Fahrzeuge nach Aufbau des Aufbauherstellers an die entsprechende Niederlassung / Autobahnmeisterei.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge beträgt 41.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 233-667684
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2023