Beschaffung von Apple iPhones, iPads und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00001#0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Apple iPhones, iPads und Zubehör
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von mehreren Smartphones und Tablets sowie Zubehör der Marke Apple.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.
iPhone 14
Berlin
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Smartphones des Typs Apple iPhone 14.
iPhone 14 Pro und iPads
Berlin
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Smartphones des Typs Apple iPhone 14 Pro sowie Tablets des Typs Apple iPad.
Zubehör
Berlin
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von Zubehör zu Smartphones des Typs Apple iPhone 14 Pro, Apple iPhone 14 Pro und zu Tablets des Typs Apple iPad.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
iPhone 14
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
iPhone 14 Pro und iPads
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zubehör
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.