2257/G23 Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2257/G23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2257/G23 Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Inhalt der geplanten Beauftragung ist die verkehrsträgerübergreifende Unterstützung der Aktivitäten des BMDV (Federführung Fachreferat G 23) bei der Umsetzung der laufenden und geplanten batterieelektrischen Förderprogramme. Diese beinhalten derzeit die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen und gewerblichen Kontext und den Aufbau der hierfür benötigten Ladeinfrastruktur. Des Weiteren wird die Erarbeitung umsetzungsorientierter Elektromobilitätskonzepte im kommunalen und gewerblichen Umfeld gefördert sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zur strategischen Unterstützung des Markthochlaufes von Elektrofahrzeugen. Im Bereich der Bus- und Schienenanwendungen wird der Transformationsprozess von konventionellen Fahrzeugen in Richtung alternativer Antriebe in Form von Fahrzeug- und Infrastrukturbeschaffung und Studien unterstützt. Weitere Programme und Maßnahmen im Technologieberiech Elektromobilität können folgen.
Ziele der Programme sind jeweils signifikante Beiträge zum Markthochlauf der Elektromobilität bei verschiedenen Verkehrsträgern, der Aufbau von batterieelektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld sowie eine sachgerechte Unterstützung der Akteure bei der Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf elektrische Antriebsoptionen. Damit trägt die Förderung zur Erreichung der Klimaschutzziele, zur Verbesserung der Luftqualität, zur Lärmreduktion sowie zur verstärkten Integration Erneuerbarer Energien in den Verkehrssektor bei.
Die Richtlinien und Programme haben aktuell eine Laufzeit von 2020/ 2021 bis 2024/ 2025: FRL EM (2020 bis 2025), RL Bus (2021 bis 2025), RL Schiene (2021 bis 30.06.2024). Das Gesamtvolumen der benannten Programme beläuft sich aktuell auf etwa 1,9 Mrd. EUR, kann aber auf bis zu 2,2 Mrd. EUR anwachsen. Die jährlichen Mittelausstattungen sind letztlich abhängig von den Haushaltsverhandlungen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Für die fortlaufende Umsetzung der BMDV-Förderaktivitäten zu batterieelektrischer Mobilität (Elektromobilität) sucht das BMDV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.
Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Die Koordination des Gesamtprogramms batterieelektrische Mobilität und die fachlich-inhaltliche Umsetzung der entsprechenden Förderprogramme hat das BMDV derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der Projektträger arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden müssen.
Der PT beurteilt unter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, seiner wissenschaftlichen Expertise und der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft NOW jedes beantragte Vorhaben ausgehend von den inhaltlichen Zielen der BMDV-Förderschwerpunkte. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte, führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch und holt die Bewertungen der Programmgesellschaft ein, soweit diese noch nicht vorliegen. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. Die Intensität der Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft unterscheidet sich innerhalb der Förderrichtlinien und der Förder-Schwerpunkte. In der Förderrichtlinie EM handelt es sich um ein einstufiges Begutachtungsverfahren im Bereich der investiven und konzeptionellen Förderung (z. B. Fahrzeugbeschaffung und Infrastrukturaufbau) und um ein zweitstufiges Verfahren bei Vorhaben der Forschung und Entwicklung. Für die Richtlinien Bus und Schiene handelt es sich bei den investiven Maßnahmen um einen zweistufigen Prozess und bei den konzeptionellen Unterstützungen um ein einstufiges Verfahren.
Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind die kontinuierliche Kontrolle des Erfolgs und der Wirkung auf Programm- und Vorhabenebene, im Sinne eines begleitenden Monitorings, einer Analyse und Optimierung. Diese Arbeiten bilden auch die Grundlage für die übergeordnete Erfolgskontrolle nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung. Sie umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt.
Die begleitende Erfolgskontrolle auf Projekt- und Vorhabenebene wird projektspezifisch, entsprechend der in den Zuwendungsbescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Projekt-Monitorings wird untersucht, ob die im Zuge der Antragstellung sowie durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen definierten Ziele der geförderten Projekte erreicht wurden bzw. der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt. Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen.
Zum Leistungsumfang gehören u.a. auch:
- ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen,
- die Durchführung von Vergabeverfahren von programmbegleitenden Studien, Analysen, Aufträgen zur Programmbegleitung und Evaluationen sowie deren Betreuung.
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 7 und 8 des Vertrages).
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze festzusetzen oder den Leistungsumfang zu ändern:
Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung oder aber auch Kürzung des Fördervolumens/ der Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Neutralität
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMDV zur Förderung der batterieelektrischen Mobilität im Verkehr in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Wiederholungsleistungen:
Mit Bekanntmachung der Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2257/G23 Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig (bis zum 08.11.2022) zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.