2244/G15 Projektmanagement und Unterstützung des BMDV zur Umset-zung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2244/G15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2244/G15 Projektmanagement und Unterstützung des BMDV zur Umset-zung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) durch das BMDV soll im Rahmen der Klimaschutzpolitik fortgesetzt werden, um damit sowohl weitere innovative Konzepte als auch die Verbreitung bereits bewährter Ansätze weiter zu unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Deshalb sieht das BMDV weitere Förderaufrufe vor, um BMM-Konzepte weiter in die Fläche zu tragen. Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltlichen Schwerpunkten/Modulen:
- Modul 1: Breitenförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten des Betrieblichen Mobilitätsmanagements, die dazu beitragen BMM in die Fläche zu tragen.
- Modul 2: Initialförderung: Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten durch Berater eines vorausgewählten Erstberaterpools. Die Bearbeitung des BMM-Konzeptes erfolgt auf Grundlage von standardisierten Beratungsleistungen.
- Modul 3: Innovationsförderung: Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird als Bewilligungsbehörde für die Umsetzung der Richtlinie eingesetzt. Der Auftragnehmer (AN) unterstützt die Bewilligungsbehörde durch die nachfolgend aufgeführten Leistungen im Auftrag des BMDV. Die Kommunikation mit Zuwendungsempfangenden erfolgt ausschließlich über die Bewilligungsbehörde. Für die erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie wird eine enge Zusammenarbeit des AN mit der Bewilligungsbehörde erwartet (s. Zusammenarbeit mit Dritten).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Zur Umsetzung und anschließenden Evaluation des Förderungsprogramms sowie zur Verbreitung der Ergebnisse ist die Unterstützung durch ein externes Projektmanagement (PM) nötig.
Hierfür sucht das BMDV (AG) einen Auftragnehmer zur fachlichen Unterstützung der Bewilligungsbehörde in den unten beschriebenen Arbeitspaketen. Es ist beabsichtigt, dass die Aufgaben der AP 2 (Monitoring) und AP 4 (Verbreitung der Projektergebnisse und Vernetzung) perspektivisch durch die Bewilligungsbehörde übernommen werden. Die Bekanntgabe der Übernahme erfolgt durch den AG mind. 3 Monate vor Übernahme durch die Bewilligungsbehörde.
Im Rahmen der Förderung wird mit folgender Anzahl an förderfähigen Projekten gerechnet:
- Modul 1; Breitenförderung: 50 Projekte (Laufzeitzeit eines Vorhabens ca. 6-12 Monate, durchschnittliche Zuwendung pro Projekt 30 T. €)
- Modul 2; Initialförderung; 150 Projekte (Laufzeit eines Vorhabens ca. 3 Monate, Zuwendung pro Projekt ca. 5 T. €)
- Modul 3; Innovationsförderung; 12 Projekte (Laufzeitzeit eines Vorhabens 24 Monate+, durchschnittliche Zuwendung pro Projekt 375 T. €)
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze festzusetzen oder den Leistungsumfang zu ändern:
1. Bei Bedarf kann der AG den Auftrag nach den Regelungen des § 19 kündigen, wenn und soweit die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die Bewilligungsbehörde die Aufga-ben übernehmen kann. Es gelten die Regelungen des § 18 (Regelungen zur Vertragsbeendigung).
2. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung oder aber auch Kürzung des Fördervolumens/ der Maßnahmen zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst derzeit Antragsteller für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement ist oder beabsichtigt zu werden und/ oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement erbringt oder beabsichtigt zu erbringen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2244/G15 Projektmanagement und Unterstützung des BMDV zur Umset-zung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.