Gebäudeautomation,Erneuerung Gebäude- und Anlagenautomation Referenznummer der Bekanntmachung: B18016-30119001-001-480-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation,Erneuerung Gebäude- und Anlagenautomation
Die Baumaßnahme beinhaltet die Erneuerung der Gebäude- u. Anlagenautomation des gesamten Schulgebäudes und der Turnhalle.
Bismarckstr. 20, 10625 Berlin ,
Ruth-Cohn-Schule
Die im Bestand befindlichen Schaltschränke und Installationen der MSR-Technik werden demontiert, da
auch die zugehörigen raumlufttechnischen Anlagen abgängig sind. Die Anlagen der Gebäudeautomation
werden komplett erneuert. Dazu zählen die Automationsgeräte nach DIN EN ISO 16484 (BACnet-Standard)
einschließlich der Dienstleistungen, die Feldgeräte, die Schaltschränke, die MSR-Installationen, das GA-Netzwerk sowie die Managementbedienebene.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation,Erneuerung Gebäude- und Anlagenautomation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland