Transportdienstleistungen von Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres für Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: OV220727RX01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transportdienstleistungen von Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres für Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Rahmenvertrag zu Transportdienstleistungen für Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Weiteres
Täglicher Pendeldienst / Materialanbindung
Hamburg, DE
Der Pendeldienst beinhaltet den täglichen (ca. 254 Arbeitstage p.a.) Warentransport zwischen dem HHVA Hauptlager und dem HHVA Betriebshof . Durchzuführen ist der Pendeldienst mit einem LKW 7,5 Tonnen mit Kofferaufbau und Ladebordwand mit einem Ladevolumen von ca.14 Euro-Palettenstellplätzen. Weitere Details ist dem Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt pauschal.
Baustellenversorgung
Hamburg, DE
Transportdienstleistungen für die Baustellenversorgung der HHVA beinhalten den Transport von sämtlichen Material (Palettenware, Stahlrohrmaste, Betonfundamente und Schaltschränke) für den Bau von Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen i. d. R. vom HHVA Hauptlager zur Baustelle. Weitere Details und der genaue Umfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zielstellung und Verantwortung des Auftragnehmers ist es, die Gewährleistung einer wirtschaftlichen und termingerechten Versorgung der Baustellen sowie die Rückbelieferung von Waren in die Lagerorte und zum Entsorger. -Die genannten Mengen gelten für ein Vertragsjahr. -Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Stundenverrechnungssätzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Täglicher Pendeldienst / Materialanbindung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellerbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustellenversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellerbek
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.