Planung Stetten-Beinstein Neubau Bahnstg SO 96cm Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46401
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Stetten-Beinstein Neubau Bahnstg SO 96cm
Die Station Stetten-Beinstein liegt an der Strecke Stg-Bad Cannstatt – Nördlingen und be-steht aus zwei Außenbahnsteigen, dem Bahnsteig 1 und 2. Im Zuge der Bahnsteigerhöhung werden beide Bahnsteige auf 96 cm über SO erhöht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Stetten-Beinstein Neubau Bahnstg SO 96cm
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Stetten-Beinstein Neubau Bahnstg SO 96cm
Die Station Stetten-Beinstein liegt an der Strecke Stg-Bad Cannstatt – Nördlingen und be-steht aus zwei Außenbahnsteigen, dem Bahnsteig 1 und 2. Im Zuge der Bahnsteigerhöhung werden beide Bahnsteige auf 96 cm über SO erhöht.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 05 Finale Honorar-Ermittlung / Vergütung im Zuge der Kostenberechnung nach HOAI 2021
Der Verkehrsanlagenplaner ist für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vertraglich beauftragt. Diese
beinhaltet ebenso die Kostenberechnung und das stellen des finalen Honorar-Anspruchs auf Basis der Kostenberechnung / HOAI.
Daraus ergibt sich eine Mehrvergütung / Nachtrag, da sich die anrechenbaren Kosten bezogen auf die Grobkostenschätzung
geändert haben.