Datenleitungen und Internetzugang Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2022-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenleitungen und Internetzugang
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (im Folgenden abgekürzt als Vivantes) ist der größte kommunale Krankenhauskonzern Deutschlands mit 8 Krankenhäusern, 17 Pflegeheimen, 2 Seniorenwohnhäusern, einer ambulanten Rehabilitation, Medizinischen Versorgungszentren, einer ambulanten Krankenpflege, einem Hospiz sowie Tochtergesellschaften für Catering, Reinigung und Wäsche, Transport sowie Einkauf und Logistik. Es werden pro Jahr ca. 205.000 Patient*innen stationär und über 310.000 Patient*innen ambulant behandelt. Zurzeit sind 17.876 (Grundlage: Vivantes Geschäftsbericht 2020) Mitarbeiter*innen im Vivantes Konzern beschäftigt.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung von Leistungen im Rahmen der folgenden Lose:
- Los 1: WAN
- Los 2: Internet-Zugang
Jeder Bieter ist berechtigt, auf ein oder auf mehrere Lose Angebote abzugeben, soweit er auf diese Lose einen Teilnahmeantrag abgegeben hat und gemäß den im Teilnahmewettbewerb vorgelegten Nachweisen geeignet ist. Der Bieter ist nicht verpflichtet, auf alle Lose anzubieten, für die er im Teilnahmewettbewerb als geeignet beurteilt wurde. Auf die entsprechenden Angebote eines Bieters können Los 1 und Los 2 an einen Bieter vergeben werden.
Mit dieser Ausschreibung soll der in dieser Leistungsbeschreibung dargestellte Bedarf an Verbindungen und Anschlüssen für den Zeitraum von 48 bis 72 Monaten ab dem 01.10.2022 (4 Jahre Grundlaufzeit zzgl. einer zweimaligen Verlängerungsoption des Auftraggebers von jeweils einem Jahr) gedeckt werden.
Die Erhöhung der Bitrate der Leitungen, Bestellung neuer Leitungen sowie Kündigung bestehender Leitungen muss durch Abschluss eines Rahmenvertrages möglich sein.
Für jedes Los wird jeweils ein Rahmenvertrag mit zwei Bietern pro Los abgeschlossen. Der Hintergrund der Vergabe des Zuschlags an zwei Bieter pro Los ist die möglichst redundante Gestaltung sowohl des WAN als auch der Internet-Anschlüsse.
Die Vergabe für Los 1 und Los 2 erfolgt unabhängig voneinander.
Datenleitungen
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Für die Datenleitungen muss eine vom Internet getrennte Infrastruktur genutzt werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Bieter in seinem Netz eine physikalische oder logische Trennung der Dienste gewährleistet. Eine logische Trennung muss die einschlägigen Sicherheitsrichtlinien gemäß BSI erfüllen und sicherstellen, dass von einem logischen Netz aus keine erfolgreichen Angriffe auf die Verfügbarkeit anderer logsicher Netze einschließlich der diesen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität sowie auf die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der über die anderen logischen Netze übertragenen Daten durchgeführt werden können.
Das WAN der Vivantes wird auch künftig wie bisher Punkt-zu-Punkt-Leitungen nutzen, die von Providern bereitgestellt werden. Dabei muss es sich um Layer-2-Ethernet-Leitungen handeln. Die Layer-3-Konfiguration des WAN wird auch künftig von Vivantes auf eigenen Komponenten durchgeführt. Gleiches gilt für Zusatzfunktionen wie Verschlüsselung.
Alle WAN-Leitungen müssen symmetrisch sein, d.h. als bidirektionale Leitungen dieselbe Bit-rate pro Übertragungsrichtung aufweisen.
Alle Anbindungen der Klinikstandorte müssen zumindest im Falle einer der beiden Anbindungen auf eigenen Glasfasern des Bieters basieren (statt der Nutzung der Leitungen von Sub-Carriern).
Internetzugang
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin
Vivantes wird zwei zentrale Standorte wie folgt redundant an das Internet anschließen:
- Dual Homing mit verschiedenen Auftragnehmern
- Internetanschlussleitungen mit variabel buchbarer Bandbreite
- Eine Option auf Bandbreiten bis zu mind. garantierten 10 Gbit/s (Bruttobandbreite) pro Anschluss
- Parallele Nutzung aller Internetanschlüsse (Active-Active)
- Anwendung der in der EU, in Deutschland und im Land Berlin gültigen Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz
Der Auftragnehmer übernimmt das Routing zwischen den öffentlichen IP-Adressbereichen des Auftraggebers und dem Internet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]556
Internet-Adresse: http://www.1und1.net
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Internetzugang
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]556
Internet-Adresse: http://www.1und1.net
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Internetzugang
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]43
Internet-Adresse: http://www.nttcable.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676CU7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).