2022-RV-Schadstoff- und Abfallmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2022-RV-Schadstoff- und Abfallmanagement
Die gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen (im nachfolgen-den AG) sollen durch einen operativen Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten.
Der Schadstoff- und Abfallmanager berät im Rahmen der Projektvorbereitung den AG, bspw. bei der Aufgabenstellung von Gutachten etc. und gibt Hinweise zu möglichen Kostenoptimierungen von Entsorgungswegen.
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.500 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Die gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen (im nachfolgenden AG) sollen durch einen operativen Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten. Der Schadstoff- und Abfallmanager SAM berät im Rahmen der Projektvorbereitung den AG, bspw. bei der Aufgabenstellung von Gutachten etc. und gibt Hinweise zu möglichen Kostenoptimierungen von Entsorgungswegen.
Unter Berücksichtigung der vertraglichen Bauleistungen zur Kostentragung von Entsorgungskosten des gefährlichen Abfalls (auf Nachweis; siehe projektspezifischer Teil) sind entsprechende Entsorgungsangebote unter Berücksichtigung der SUL-Vergaberegularien als öffentlicher Auftraggeber zu prüfen, freizugeben und entsprechend abzurechnen (Rechnungsprüfung).
Leistungsgegenstand : Durch den Schadstoff- und Abfallmanager zu überwachende Tätigkeiten mit Bauabfällen sind:
Er regelt den Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie nicht gefährlichen Abfällen inkl. der gewerblichen Abfälle (Materialverschnitte, Restabfälle etc.) und nimmt alle Pflichten wahr, die dem AG als Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen erwachsen.
Folgende Teilleistungen sind zu erbringen:
Titel 1 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung, und Sanierung von Gebäudeschadstoffen
Titel 2 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen im Boden (Freiflächen), Prüfung Wiedereinbau von Boden
Titel 3 Ingenieurleistungen Abfall- und Entsorgungsmanagement
Titel 4 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Gebäudeschadstoffe
Titel 5 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Boden und Abfall
Zur Wahrnehmung und Ausübung der Leistungsinhalte wird dem Schadstoff- und Abfallmanager eine projektbezogene Vollmacht erteilt.
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Angaben zur Firma
• Datenschutzerklärung
• Erklärung Nachunternehmer
• Erklärung Bietergemeinschaften
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2022-RV-SChadstoff- und Abfallmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB zu erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
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Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]