Abschluss von nicht-exklusiven Rahmenvereinbarungen über schriftliche Übersetzungen sowie Simultan- und Konsekutivübersetzungen in einem Open-House-Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0142-0000
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kas.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht-exklusiven Rahmenvereinbarungen über schriftliche Übersetzungen sowie Simultan- und Konsekutivübersetzungen in einem Open-House-Verfahren
Gegenstand der Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rahmenvereinbarungen über schriftliche Übersetzungen sowie Simultan- und Konsekutivübersetzungen im Rahmen einer "Open-House-Vergabe" für die Konrad-Adenauer Stiftung. Interessierte Freiberufler oder Unternehmen, die diese Dienstleistungen in einer oder mehreren der folgenden Sprachen anbieten (Aufzählung nicht abschließend), wird die Möglichkeit geboten sich für diese Sprachen als Dienstleister listen zu lassen. Bei Interesse wird gebeten, sich mit der genannten Kontaktadresse in Verbindung zu setzen und die Vereinbarungsunterlagen zu übersenden. Voraussetzung zum Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung ist das Einreichen der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen (Rahmenvereinbarung, geforderte Eigenerklärungen und Nachweise). Mit jedem Freiberufler und Unternehmen, welches die Anforderungen erfüllt, wird eine einheitliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Das bedeutet, es liegt kein Exklusivvertrag vor und individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht getroffen. Aufträge werden je Bedarfsfall, durch die jeweiligen Stellen der Konrad-Adenauer-Stiftung in einem Wettbewerb durch Preisvergleich vergeben. Beauftragungsgarantien oder Kontingentverträge sind nicht Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Um eine bestmögliche Transparenz sicherzustellen, wird die Bekanntmachung sowie die Bekanntmachung vergebener Rahmenvereinbarungen einmal im Jahr aktualisiert. Sollte die Konrad-Adenauer-Stiftung ein offenes Vergabeverfahren durchführen, werden die im Zuge dieser Veröffentlichung geschlossenen Rahmenvereinbarungen beendet.
Schriftliche Übersetzungen in folgende Sprachen werden mind. benötigt:
— Deutsch - Arabisch / Arabisch - Deutsch
— Deutsch - Bulgarisch / Bulgarisch - Deutsch
— Deutsch - Chinesisch / Chinesisch - Deutsch
— Deutsch - Dänisch / Dänisch - Deutsch
— Deutsch - Englisch / Englisch - Deutsch
— Deutsch - Estnisch / Estnisch - Deutsch
— Deutsch - Farsi / Farsi - Deutsch
— Deutsch - Finnisch / Finnisch - Deutsch
— Deutsch - Französisch / Französisch - Deutsch
— Deutsch - Gälisch / Gälisch - Deutsch
— Deutsch - Griechisch / Griechisch - Deutsch
— Deutsch - Italienisch / Italienisch - Deutsch
— Deutsch - Japanisch / Japanisch - Deutsch
— Deutsch - Lettisch / Lettisch - Deutsch
— Deutsch - Litauisch / Litauisch - Deutsch
— Deutsch - Maltesisch / Maltesisch - Deutsch
— Deutsch - Niederländisch / Niederländisch - Deutsch
— Deutsch - Polnisch / Polnisch - Deutsch
— Deutsch - Portugiesisch / Portugiesisch - Deutsch
— Deutsch - Rumänisch / Rumänisch - Deutsch
— Deutsch - Russisch / Russisch - Deutsch
— Deutsch - Schwedisch / Schwedisch - Deutsch
— Deutsch - Slowakisch / Slowakisch - Deutsch
— Deutsch - Slowenisch / Slowenisch - Deutsch
— Deutsch - Spanisch / Spanisch - Deutsch
— Deutsch - Tschechisch / Tschechisch - Deutsch
— Deutsch - Türkisch / Türkisch - Deutsch
— Deutsch - Ungarisch / Ungarisch - Deutsch
— Deutsch - Ukrainisch / Ukrainisch - Deutsch
— Deutsch - Vietnamesisch / Vietnamesisch - Deutsch
Verdolmetschung konsekutiv und simultan in folgende Sprachen werden mind. benötigt:
— Deutsch - Afghanisch / Afghanisch - Deutsch
— Deutsch - Arabisch / Arabisch - Deutsch
— Deutsch - Bosnisch / Bosnisch - Deutsch
— Deutsch - Bulgarisch / Bulgarisch - Deutsch
— Deutsch - Burmesisch / Burmesisch - Deutsch
— Deutsch - Chinesisch / Chinesisch - Deutsch
— Deutsch - Englisch / Englisch - Deutsch
— Deutsch - Französisch / Französisch - Deutsch
— Deutsch - Griechisch / Griechisch - Deutsch
— Deutsch - Indonesisch / Indonesisch - Deutsch
— Deutsch - Italienisch / Italienisch - Deutsch
— Deutsch - Japanisch / Japanisch - Deutsch
— Deutsch - Kroatisch / Kroatisch - Deutsch
— Deutsch - Kurdisch / Kurdisch - Deutsch
— Deutsch - Mongolisch / Mongolisch - Deutsch
— Deutsch - Niederländisch / Niederländisch - Deutsch
— Deutsch - Persisch / Persisch - Deutsch
— Deutsch - Polnisch / Polnisch - Deutsch
— Deutsch - Portugiesisch / Portugiesisch - Deutsch
— Deutsch - Rumänisch / Rumänisch - Deutsch
— Deutsch - Russisch / Russisch - Deutsch
— Deutsch - Serbisch / Serbisch - Deutsch
— Deutsch - Spanisch / Spanisch - Deutsch
— Deutsch - Thai / Thai - Deutsch
— Deutsch - Tschechisch / Tschechisch - Deutsch
— Deutsch - Türkisch / Türkisch - Deutsch
— Deutsch - Ukrainisch / Ukrainisch - Deutsch
— Deutsch - Vietnamesisch / Vietnamesisch - Deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Anlage_1_Rahmenvereinbarung
Anlage_2_Eigenerklärungen
Anlage_3_Fragenkatalog an Bieter
Anlage_4_Honoraraufstellung
Verfahrenshinweise
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Punkt IV 2.2 ist die Einreichungsfrist für die Rahmenvereinbarungsunterlagen 2023 zu verstehen. Für die Folgejahre wird eine erneute Bekanntmachung erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).