2022-VV-Ingenieurleistungen Strangsanierung Rollberge - Berlin-Neukölln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2022-VV-Ingenieurleistungen Strangsanierung Rollberge - Berlin-Neukölln
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Umsetzung einer Strangsanierung. Die STADT UND LAND beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Roland-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62) eine Sanierung durchzuführen. Die zu sanierenden fünf Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Häuser, welche zwischen 1977 und 1980 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in fünf bis acht Vollgeschossen angeordnet. In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen und teilweise Lüftungsleitungen. Die Bäder sind gefliest. Die 129 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.
Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern. Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzement.
Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Roland-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62)
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.500 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Umsetzung einer Strangsanierung. Die STADT UND LAND beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Ro-land-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62) eine Sanierung durchzuführen.
Die zu sanierenden fünf Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Häuser, welche zwischen 1977 und 1980 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in fünf bis acht Vollgeschossen angeordnet. In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen und teilweise Lüftungsleitungen. Die Bäder sind gefliest. Die 129 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung. Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern. Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzement. Die Vorschriften für die Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind zu beachten. In den Bädern sind neue Handtuchheizkörper geplant. Im Keller sollen die Ventile der Heizungsstränge erneuert werden. Die Steigeleitungen für Elektro sind zu prüfen und werden voraussichtlich ebenfalls erneuert und verstärkt. Mit der Erneuerung der Bäder werden auch die Elektroanschlüsse in Küche und Bad, sowie die Wohnungsverteilung erneuert. Es ist geplant, im Objekt Werbellinstr. 15 die Gasherde gegen Ceranherde auszutauschen und die Gasleitung zu demontieren. In den anderen Häusern sind keine Gasleitungen vorhanden.
Zu beachten ist, dass in der Werbellinstr. 15 ein Strang behindertengerechte Wohnungen hat. Weiterhin sind Arbeiten am Eingangsbereich der Werbellinstr. 15 erforderlich, da hier Undichtigkeiten an der Kellerdecke sichtbar sind. Ggf. sind Malerarbeiten im Treppenhaus erforderlich.
Der Aufzug in der Roland-Krüger-Straße 2 soll ebenfalls saniert werden. Die Aufzüge in den anderen Häusern wurden bereits erneuert. Der Generalplaner soll Grundleistungen nach §§ 34 (Gebäude) und 56 (TGA) HOAI für die Leistungsphasen 1-9 erbringen.
Dazu ist eine Bestandserfassung auf Grundlage von vorhandenen Bestandsunterlagen der Etagen und Wohnungen durchführen. Für die Werbellinstr. 15 liegen nur die Wohnungsgrundrisse vor. Weitere Pläne sind ggf. beim Bauamt einzusehen. Es ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen. Als besondere Leistungen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept durch den Planer zu erstellen und zu organisieren. Dazu gehört das Ermitteln der Mengen je Abfallart, Veranlassung und Überprüfung von Probenahmen, die Kontrolle der Abfälle, sowie die Überprüfung der fachgerechten Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Für die Häuser Werbellinstr. 14 und 16 (30 Mieteinheiten) sind Kosten für eine Modernisierungsankündigung zu ermitteln und Badgrundrisse als Anlage zur Modernisierungsankündigung im PDF-Format und JPG-Format zu erstellen. Für die anderen Häuser wird nur eine Ankündigung zur Sanierung erstellt (ohne Modernisierungsumlage). Die Objekte liegen alle im Milieuschutzbereich, daher sind alle Maßnahmen beim Bezirksamt abzustimmen.
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Selbstauskunft der Firma
• Erklärung zu Bietergemeinschaften
• Erklärung zu Nachunternehmern
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2022-VV-Ingenieurleistungen Strangsanierung Rollberge - Berlin-Neukölln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB zu erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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