Rahmenvereinbarung für Begleitende Baubetriebliche Unterstützung während der Projektumsetzung – Besondere Leistungen der Baubetrieblichen Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 013-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Begleitende Baubetriebliche Unterstützung während der Projektumsetzung – Besondere Leistungen der Baubetrieblichen Beratung
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH), hier die Projektentwicklung, betreut für die Freie Hansestadt Hamburg die Entwicklung sowie den Bau und Betrieb von Sport- und Sonderimmobilien. Die GMH betrachtet Immobilien ganzheitlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Dabei verfolgt die GMH die Umsetzung der Klimaschutzziele der FHH genauso wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit und die besonderen Interessen der Nutzer.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Ausführung einer begleitenden Baubetrieblichen Unterstützung der AG während der Projektumsetzung für Neubau, Rückbau, Umbau und Sanierung diverser Schul-, Hochschul- bzw. Bildungsstandorte, sowie kommunaler Immobilien der Auftraggeberin GMH, insbesondere bei Großprojekten.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Hochschulbauten.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst bei GMH neben den dargestellten Aufgaben auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau.
Zur Unterstützung insbesondere bei Großprojekten soll vorliegend ein Rahmenvertrag für eine baubetriebliche Beratung beauftragt werden.
Im Interesse eines zügigen, ungestörten Projektfortschrittes soll dabei frühzeitig bei baubetrieblichen Nachträgen und bei Störungen des Bauablaufs (wie z.B. Behinderungen und Bedenken der ausführenden Firmen) die Auftraggeberin bei der Rückweisung von Forderungen begleitend unterstützt werden. Des Weiteren wird ggf. eine Qualitätssicherung der Objektüberwachung der verschiedenen Fachplanungen hinsichtlich des erforderlichen Schriftverkehres benötigt.
Das Ziel ist dabei die Zurückweisung unberechtigter Forderungen und die Wahrung jeglicher AG-seitigen vertraglichen Interessen bezüglich sämtlicher Kosten- und Terminauswirkungen, sowie die Sicherstellung der vertraglich durch die ausführenden Unternehmen geschuldeten Qualitäten und Quantitäten.
Der AG sieht vor, sich während der Vertragslaufzeit die kooperative Arbeitsmethodik mittels Building Information Modeling (BIM) einzuführen. Die grundsätzliche Bereitschaft, diese Arbeitsmethodik zu nutzen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt als Grundleistung 2 Jahre ab Vertragsschluss, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sofern die Verlängerung erfolgen soll, erfolgt diese auf schriftliche Mitteilung durch die AG an die AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit innerhalb derer Planungsleistungen abgerufen werden können entspricht den o.g. Laufzeiten.
Die Abrufe können unter anderem die folgenden Leistungen umfassen:
• Bewertung von Störungen im Bauablauf
• Überprüfung baubetrieblicher Nachtragsforderungen
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Architektur
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung TGA
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Freianlagen
• Zusätzliche Leistungen zum Nachweis
Hinweis: Beschleunigtes Verfahren im Sinne von § 15 (3) VgV: Die Frist für Teilnahmeanträge wird verkürzt, da ein dringlicher Bedarf baubetrieblicher Beratung in laufenden Projekten besteht.
Verkürzung der Angebotsfrist nach § 17 (7) VgV: Die Frist für die Submission der Erstangebote wird von 30 auf 15 Tage verkürzt, da ein dringlicher Bedarf baubetrieblicher Beratung in laufenden Projekten besteht.
• Bewertung von Störungen im Bauablauf
• Überprüfung baubetrieblicher Nachtragsforderungen
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Architektur
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung TGA
• Qualitätssicherung der Objektüberwachung Freianlagen
• Zusätzliche Leistungen zum Nachweis
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verfahren im Sinne von § 15 (3) VgV: Die Frist für Teilnahmeanträge wird verkürzt, da ein dringlicher Bedarf baubetrieblicher Beratung in laufenden Projekten besteht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem zu erklären, dass einer Verkürzung auch der Angebotsfrist für Erstangebote auf 15 Tage zugestimmt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Begleitende Baubetriebliche Unterstützung während der Projektumsetzung – Besondere Leistungen der Baubetrieblichen Beratung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neufarn
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85646
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenvereinbarung wurde mit 4 separaten Auftragnehmers geschossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]