Arbeitsplatzleuchten Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-179-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsplatzleuchten
Lieferung von Arbeitsplatzleuchten
Berlin-Spandau
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von maximal 4.000 Arbeitsplatzleuchten des Herstellers Artemide, Modell Tolomeo LED Body und 40 Tischfüßen des Herstellers Artemide Produkteigenschaften: Die Arbeitsplatzleuchten des Herstellers Artemide, Modell Tolomeo LED Body müssen folgende Mindesteigenschaften erfüllen: • Poliertes, hochglänzendes Aluminium, silberfarben • Ausrichtbare Arme mit innenliegenden, nicht sichtbaren Federzügen • Gelenke aus Aluminium-Druckguss, glänzend • Kegelstumpfförmiger Leuchtendiffusor aus eloxiertem Aluminium, neig- und drehbar, runde Lichtaustrittsöffnung mit 15 cm Durchmesser • Kreisrunder Taster am Leuchtenkopf zur benutzerfreundlichen Bedienbarkeit - stufenlos dimmbar • Oberer Arm 50 cm • Unterer Arm 44 cm • Bestückung: 5 LED x 10 W • Lichtfarbe 3000°K • Energieeffizienzklasse A • Anschluss: Eurostecker, Kabellänge circa 2,5 m Optionales Zubehör passend zu Position 3.1 der Leistungsbeschreibung • Runder Tischfuß aus Aluminium zur Aufnahme des Zapfens der Tolomeo LED Body, Durchmesser 23 cm
Der Leistungszeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Die Auftraggeberin (AG) hat das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten entweder zum Ende des zweiten Vertragsjahres oder zum Ende des dritten Vertragsjahres zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsplatzleuchten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.