externes Unterstützung durch ein Call-Center für Ukraine-Hotline
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
externes Unterstützung durch ein Call-Center für Ukraine-Hotline
externes Unterstützung durch ein Call-Center für Ukraine-Hotline
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin beauftrage 2020 bzw. 2022 das ITDZ Berlin mit der Übernahme der Impf-, der Corona- und zuletzt der Ukraine-Hotline.
Zur Übernahme dieser Dienstleistung bedarf es der erhöhten Unterstützung durch ein externes Call-Center, da die Arbeitsaufgabe allein mit dem vorhandenen Personal im Servicecenter des ITDZ Berlin nicht erfüllt werden können. Aus diesem Grund ist es erforderlich die personellen Kapazitäten zu erhöhen.
Das externe Call-Center soll in der Funktion als "Überlauf Call-Center" des Service Centers des ITDZ Berlin unterstützen. Zu den Aufgaben des externen Call-Centers sollen gehören:
- Entgegennahme von Inbound Calls und Beauskunftung nach Vorgabe per Web
- Zugriff auf ein bereitgestellte Info-Seiten/ FAQ (Standortinformationen Impfzentrum, Ablauf der Impfung etc.)
- Identifikation Anrufender / Authentifizierung nach Vorgabe
- Buchung Termin in einem webbasierten Terminbuchungssystem
- Hinterlegung Anrufgrund (ca. 2-3 Optionen)
- Weiterleitung an 2nd Level, wenn kein Fallabschluss (medizinische Fragen/Beratung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
externes Unterstützung durch ein Call-Center für Ukraine-Hotline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin beauftrage 2020 bzw. 2022 das ITDZ Berlin mit der Übernahme der Impf-, der Corona- und zuletzt der Ukraine-Hotline.
Zur Übernahme dieser Dienstleistung bedarf es der erhöhten Unterstützung durch ein externes Call-Center, da die Arbeitsaufgabe allein mit dem vorhandenen Personal im Servicecenter des ITDZ Berlin nicht erfüllt werden können. Aus diesem Grund ist es erforderlich die personellen Kapazitäten zu erhöhen.
Das externe Call-Center soll in der Funktion als "Überlauf Call-Center" des Service Centers des ITDZ Berlin unterstützen. Zu den Aufgaben des externen Call-Centers sollen gehören:
- Entgegennahme von Inbound Calls und Beauskunftung nach Vorgabe per Web
- Zugriff auf ein bereitgestellte Info-Seiten/ FAQ (Standortinformationen Impfzentrum, Ablauf der Impfung etc.)
- Identifikation Anrufender / Authentifizierung nach Vorgabe
- Buchung Termin in einem webbasierten Terminbuchungssystem
- Hinterlegung Anrufgrund (ca. 2-3 Optionen)
- Weiterleitung an 2nd Level, wenn kein Fallabschluss (medizinische Fragen/Beratung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Der Vertrag wird bis zur Beendigung eines europaweiten Vergabeverfahrens vorerst bis zum 31.03.2023 verlängert.
Es handelt sich um eine dreimonatige Verlängerung des bestehenden Vertrages bis zur Beendigung des europaweiten Vergabeverfahrens.Die Einarbeitung und der Anschluss eines neuen externen Call-Centers würde zu erheblichen Aufwänden beim ITDZ Berlin führen und wäre unwirtschaftlich.