2245-1/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 1 - Unterstützung im Bereich Systemadministration und IT-Anwenderservice Referenznummer der Bekanntmachung: 2245-1/Z33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2245-1/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 1 - Unterstützung im Bereich Systemadministration und IT-Anwenderservice
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - nachfolgend auch als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt, Unterstützungsleistungen im IT-Betrieb an externe IT-Dienstleister (Auftragnehmer / AN) zu vergeben.
Im Rahmen der Unterstützung sollen die AN Dienstleistungen mit der notwendigen Fachkenntnis bei Installation und Betrieb sowie Pflege und Wartung erbringen.
Weiterhin sollen die AN die Weiterentwicklung des IT-Systems begleiten und vorantreiben. Zusätzlich ist der sichere Betrieb der IT-Endgeräte (Arbeitsplatz-PCs, Drucker, Notebooks, Tablets, Smartphones) zu unterstützen. Dieser beinhaltet die Unterstützung der AG in allen Supportstufen.
Die Unterstützungsleistung wurde in 3 Fachlose aufgeteilt, die jeweils gesondert im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden:
Los 1 - Unterstützung im Bereich IT-Systemadministration und IT-Anwenderservice (2245-1/Z33)
Los 2 - Unterstützung im Bereich Videokonferenz, Voice over IP und Netzwerke (2245-2/Z33)
Los 3 - Unterstützung im Bereich Datenbanken (mit Schwerpunkt Oracle) (2245-3/Z33).
Die Ausschreibungen der weiteren Leistungen der Lose 2 und 3 erfolgen in Kürze.
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Leistungsinhalt
Der AN unterstützt den AG beim Betrieb der IT-Infrastruktur in den Bereichen Systemadministrati-on und IT-Anwenderservice durch ein qualifiziertes Team. Der AN unterstützt den AG bei der Bereitstellung der laufenden zentralen IT-Services und bei der Sicherstellung der Verfügbarkeiten.
Zukünftige Services und Verfahren bzw. Migrationen zu anderen Lösungsalternativen sind ebenfalls zu unterstützen. Der AG informiert den AN vor der Einführung neuer Services und Verfahren.
Der Support für die IT-Anwenderinnen und -Anwender des BMDV erfolgt über PC, Telefon und Mail. Der AN muss diese Umgebung nutzen und mit dem IT-Anwenderservice des BMDV zusammenarbeiten.
Als Helpdesk-Tool wird ARS der Firma BMC eingesetzt. Zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender des BMDV besteht die Möglichkeit der Fernsteuerung der entsprechenden PC.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sitz des AG: BMDV Bonn und Berlin
Die Leistung gliedert sich in folgende Bereiche:
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IT-Anwenderservice
Service für IT-Arbeitsplätze, Service für Mobilitätsportal-Administration / Support bei den Produkten, Service für sichere mobile Kommunikation, Service für Inventory- und Assetmanagement
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Systemadministration
Service für zentrale Server, Fehleranalyse und Störungsbehebung, Service für IT-Arbeitsplätze, Service für Mobilitätsportal-Administration, Service für E-Mail, Service für Monitoring (Icinga), Service für Inventory- und Assetmanagement, Service für Cloud-Dienste, Service für IT-Sicherheit.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 2 Jahre.
Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach SÜG, Verpflichtungserklärung nach VerpflG, Behandlung von Verschlusssachen (VS-NfD), Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2245-1/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 1 - Unterstützung im Bereich Systemadministration und IT-Anwenderservice
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 4.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).