Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit: Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Reycling via Arbeitsnehmerüberl
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbzeitarbeit.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit: Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Reycling via Arbeitsnehmerüberl
Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit:
Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Reycling via Arbeitsnehmerüberlassung für die DB Bahnbau Gruppe GmbH (HF3/22/005)
Dies betrifft folgende Berufsgruppen:
Los 1 Logistik:
• Zugführer:in/ Rangierbegleiter:in Bau (ZF/ RB Bau)
• Wagenmeister:in
• Triebfahrzeugführer:in
• Logistiker:in
Los 2 Recycling:
• Arbeiter:in Recycling
• Baugeräteführer:in
• Zweiwegebaggerführer:in (ZWB)
Open House-Verfahren:
Jedes interessierte Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einreicht, kann zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit des Open-House-Vertrages den Lieferantenvertrag abschließen. Die Unternehmen, die den Lieferantenvertrag abgeschlossen haben, nehmen am nachgelagerten Wettbewerb teil.
1. Open House-Verfahren:
Interessierte Unternehmen können bei der Vergabestelle (siehe Punkt I.1.) eine Bewerbung einreichen.
Logistik
• Zugführer:in/ Rangierbegleiter:in Bau (ZF/ RB Bau)
• Wagenmeister:in
• Triebfahrzeugführer:in
• Logistiker:in
Recycling
• Arbeiter:in Recycling
• Baugeräteführer:in
• Zweiwegebaggerführer:in (ZWB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben