Rahmenvertrag Ladeinfrastruktur, Los 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Ladeinfrastruktur, Los 2
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Errichtung, Installation/Montage und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse sowie der dafür notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die verbindliche Beschaffung von insgesamt 78 DC-Ladepunkten (verbindliche Abnahmemenge) sowie weiterer 100 abrufbarer Ladepunkte (unverbindliche Abnahmemenge), inkl. Fundament und der dazugehörigen elektrotechnischen Infrastruktur. Die Abrufe der zusätzlichen 100 Ladepunkte sollen bis Ende 2027 in getrennten jährlichen Abrufen erfolgen (ca. 25 Stck. pro Jahr mit max. 3 Abrufen).
Die Ausführung der Leistung erfolgt auf dem Betriebshof am Curslacker Neuer Deich 37 in 21029 Hamburg sowie auf allen bestehenden und zukünftigen Betriebshöfen im Hamburger Umland.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH beabsichtigt ab dem Jahr 2023 den Betriebshof Bergedorf vollumfänglich mit Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Omnibusse auszustatten. Die aktuell für Dieselbusse genutzte Fläche bietet im Endausbau eine Abstellung für insgesamt 78 + 8 Fahrzeuge in einer separaten Testspur.
Die Traktionsbatterien der Fahrzeuge sollen in den Betriebspausen geladen werden. Zur Nachladung des Batteriesystems ist die CCS Ladeschnittstelle (CCS Typ 2, Combined Charging System, System C nach DIN EN 61851-23, Konfiguration FF nach DIN EN 62196-3) für die Gleichstromladung (Ladebetriebsart 4 nach DIN EN 61851-23) unter Berücksichtigung der Normen DIN EN 62196, DIN EN 61851 und ISO 15118 vorzusehen. Mit Bezug zur Authentifikation und Autorisierung eines Ladevorgangs ist das Message Set "Plug and Charge" aus ISO 15118-2 umzusetzen. Um ein Höchstmaß an Interoperabilität zwischen den Systemen zu gewährleisten, sind vorliegende Konformitätstests gemäß ISO 15118-4 oder ISO 15118-5 und ggf. verfügbare Amendments aus dem CharIN e.V. für CCS 2.0 abnahmerelevant.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die verbindliche Beschaffung von insgesamt 78 DC-Ladepunkten (verbindliche Abnahmemenge) sowie weiterer 100 abrufbarer Ladepunkte (unverbindliche Abnahmemenge), inkl. Fundament und der dazugehörigen elektrotechnischen Infrastruktur. Die Abrufe der zusätzlichen 100 Ladepunkte sollen bis Ende 2027 in getrennten jährlichen Abrufen erfolgen (ca. 25 Stck. pro Jahr mit max. 3 Abrufen).
Alle Ladepunkte sollen unabhängig voneinander mindestens 200 A Ladestrom und mindestens 150 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen können. Die Leistung je Ladepunkt ist bei Bedarf dynamisch durch ein übergeordnetes externes Lademanagementsystem steuerbar auszuführen. Alle Kontakte der Fahrzeugkupplung müssen ohne Anschluss eines Fahrzeugs stets spannungsfrei sein. Erst nach dem sicheren Kontaktschluss und Verriegeln am Fahrzeug darf eine Spannung anliegen.
Es gelten die Anforderungen gemäß DIN EN 61851 und ISO 15118.
Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der Ladeinfrastruktur die Lieferung der kompletten dafür notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung wie zum Beispiel die Depotbox, das CCS-Kabel als komplette Einheit sowie die Kabelverlegearbeiten. Alle zu liefernden Bestandteile sind gemäß der anerkannten Regeln der Technik vollumfänglich zu montieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Ungeachtet der Netzanschlussleistung soll jeder Ladepunkt gleichzeitig mindestens 200 A Ladestrom mit mindestens 150kW Ladeleistung zur Verfügung stellen können. Die Leistung je Ladepunkt ist bei Bedarf dynamisch durch ein übergeordnetes externes Lademanagementsystem steuerbar auszuführen.
Es sind in allen Abgängen, zwischen allen Spannungsebenen und an allen sonstigen technisch sinnvollen Punkten eichrecht konforme Messpunkte und Datenpunkte vorzusehen, um die Möglichkeit einer gesamthaften energetischen Auswertung zu gewährleisten.
Die Steuerung der Ladeinfrastruktur soll gemäß dem OCPP 1.6J Standard erfolgen. Eine Upgradefähigkeit auf OCPP 2.0 bzw. zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuellen OCPP-Standards muss gegeben sein. Die Steuerung und Auswertung der Wechselspannungstechnik soll über den IEC 61850 bzw. dem IEC60870-5-104 sowie Modbuc TCP Protokoll-Standard erfolgen (Schutztechnik in Goose). Es ist die Möglichkeit der Anbindung über TCP-IP an eine Externe Leittechnik (wie z. B. VIVAVIS oder Stausberg und Vosding) vorzusehen.
Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und dem Fahrzeug hat gemäß dem ISO 15118 Standard (aktuellste Version) zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Ladeinfrastruktur Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.
Es wird empfohlen, die Antragstellung außerdem telefonisch bei der Geschäftsstelle der Vergabekammer (Tel: 040 / 428 23-1690) anzukündigen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.