Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung HLS+GA Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37365
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung HLS+GA
Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, Mess-/Steuer-/Regelungstechnik, Gebäudeautomation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung HLS+GA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, Mess-/Steuer-/Regelungstechnik, Gebäudeautomation)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
NT04:Machbarkeitsprüfung Sprühnebelanlage
Der AN ist mit der Planung der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär für den BA 2 ff. am Bf. Zoo beauftragt. Im Rahmen der Heißbemessung innerhalb der Vorplanung wurde die Feuerwiderstandsklasse F 30 für die
beiden Gleishallen verfehlt bzw. bedingt erreicht. Deshalb soll die Machbarkeit einer Bauteilkühlung mittels Sprühnebelanlagen oder dergleichen zur Erreichung der Brandschutzanforderungen geprüft und ermittelt werden.
Der AN ist im Rahmen seines Auftrags mit der Planung von Sprinkleranlagen, in den Bereichen in denen dies notwendig ist. Die Sprinkleranlage sowie eine etwaige Sprühnebelanlage stehen im engen technischen Zusammenhang bzw. würden aus derselben Wasserbevorratung gespeist. Im Falle einer Planung durch einen Dritten besteht ein Schnittstellen- und Koordinierungsrisiko und es gehen Synergieeffekte aus dem Projekt verloren.
Der Aufwand einer Ausschreibung für notwendige Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Die Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist sehr gering. In Summe ist mit proportional deutlich erhöhten Planungskosten zu rechnen.