Rahmenvertrag Unterstützung SuiteCRM Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0175
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützung SuiteCRM
Die gematik hat 2021 die produktive IT Anwendung bzw. Open Source Lösung SuiteCRM eingeführt, und soll kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers ausgebaut werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Kick-Off und Einarbeitung, Software Beratung und Anpassungen und Support des gematik SuiteCRM Systems angeboten werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die gematik hat 2021 die produktive IT Anwendung bzw. Open Source Lösung SuiteCRM eingeführt, womit Firmendaten und die dazu gehörenden personenbezogenen Angaben in Kontakten zentral und professionell im Unternehmen produktiv verwaltet werden. Damit soll die Haltung und Nutzung dieser Daten schrittweise von dezentrale Speicherung in eine zentrale Datenhaltung im Unternehmen überführt werden.
Darüber hinaus wurde das CRM mit der Erweiterung durch 7 Module sowie einem kom-plexen Rollenmodel für die Dokumentation von Firmenrollen, Kontaktrollen und Rechten ausgestattet. Hierdurch wurden die Kernfunktionen des CRM mit einem leistungsfähigen Identity & Access Management-Ansatz (Partner-IAM genannt) kombiniert. Diese verknüpfte Datennutzung zwischen dem SuiteCRM und anderen IT Anwendungen der gematik wurde etabliert und soll kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers ausgebaut werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Kick-Off und Einarbeitung, Software Beratung und Anpassungen und Support des gematik SuiteCRM Systems angeboten werden.
Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung, Vertrag und die weitere Dokumentation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 4 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
1. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden und Schäden gem. BDSG. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein (vgl. Mindestanforderungen). Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Mindestanforderung zu Punkt 1.:
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsjahr:
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Schäden gem. BDSG [Betrag gelöscht] EUR
1. Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn nach der erfolgten Auftragserteilung die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers schon mindestens 3 Monate läuft. Entscheidend für die Berechnung des 3-Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
a) die Einführung von SuiteCRM für mehr als 200 aktiv nutzende Mitarbeitende umfasst hat UND
b) das Auftragsvolumen für die unmittelbar mit SuiteCRM in Verbindung stehenden Leistungen mehr als 50 PT umfasst hat.
Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit der Ergänzung dass mindestens ein Referenzprojekt von den 3 Projekten dabei im Zusammenhang mit Identity & Access Management (IAM) stehen muss.
Mindestanforderungen an die Leistung bezüglich Kernteam: Der Bieter benennt in seinem Angebot pro Rolle (Projektmanager, Berater und Entwickler) mindestens einen Mitarbeiter für das Kernteam, die jeweils über die drei geforderten Projekt Referenzen verfügen, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die innerhalb der letzten drei Jahren erbracht wurden, der jeweilige Leistungsanteil muss den unmittelbaren Bezug zur Einführung von SuiteCRM mit mindestens 20 Personentagen pro Mitarbeiter betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YW8TJZQZ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de