Fröbelstr. 17 Mauerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: P15005-3047200-001-340-03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Abschnitt II: Gegenstand
Fröbelstr. 17 Mauerarbeiten
Bezirksamt Pankow
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Sanierung und Herrichtung von Flächen für das Bezirksamt Pankow. Umfangreiche Bauhauptarbeiten (Abriss, Maurer, Putz, Trockenbau, Brandschutz, Mauerwerksabdichtung) in 6 Verwaltungsgebäuden in denkmalgeschützter Gesamtanlage (erbaut 1890). BGF 44 350 m2, NGF 35 500 m2 Haus 2 dreigeschossig + KG, Haus 3 dreigeschossig + KG, Haus 5 zweigeschossig + KG, Haus 6 zweigeschossig, Haus7 zweigeschossig + KG, Haus 9 viergeschossig + KG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bezirksamt Pankow
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung der Mauerarbeiten angeboten. Der Anspruch auf die Preiserhöhung nach Ablauf der vereinbarten Bauzeit liegt vor. Ursprünglich sollten die Arbeiten im Oktober 2020
beendet sein. Die Bauzeitverschiebung ist nicht Verschulden des AN.
Zusätzliche Leistungen für die Bearbeitung des BV Diese Leistungen entsprechen zusätzlichen Leistungen in Haus 6, gemäß der Nutzerabstimmung zur Anpassung/ Sanierung der Bezirkskasse. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag und knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an, daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung der Mauerarbeiten angeboten. Der Anspruch auf die Preiserhöhung nach Ablauf der vereinbarten Bauzeit liegt vor. Ursprünglich sollten die Arbeiten im Oktober 2020
beendet sein. Die Bauzeitverschiebung ist nicht Verschulden des AN.
Zusätzliche Leistungen für die Bearbeitung des BV Diese Leistungen entsprechen zusätzlichen Leistungen in Haus 6, gemäß der Nutzerabstimmung zur Anpassung/ Sanierung der Bezirkskasse. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag und knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an, daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben
Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung der Mauerarbeiten angeboten. Der Anspruch auf die Preiserhöhung nach Ablauf der vereinbarten Bauzeit liegt vor. Ursprünglich sollten die Arbeiten im Oktober 2020beendet sein. Die Bauzeitverschiebung ist nicht Verschulden des AN. Zusätzliche Leistungen für die Bearbeitung des BV Diese Leistungen entsprechen zusätzlichen Leistungen in Haus 6, gemäß der Nutzerabstimmung zur Anpassung/ Sanierung der Bezirkskasse. Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag und knüpfen unmittelbar an die schon beauftragten Leistungen an, daher sind sie nicht anderweitig zu vergeben