Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 218-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung
Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden zur personellen Unterstützung in den bezirklichen Wahlämtern für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlwiederholung.
Arbeitnehmerüberlassung
Berlin
Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter.
Bei Bedarf Einsatz der Leiharbeitnehmenden an Wochenenden und Feiertagen.
Arbeitnehmerüberlassung
Berlin
Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter
Bei Bedarf Einsatz der Leiharbeitnehmenden an Wochenenden und Feiertagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Mit Urteil vom 16.11.2022 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 für ungültig erklärt - VerfGH 154/21. Das Land Berlin benötigt äüßerst kurzfristig zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlwiederholung zusätzliche Arbeitskräfte für einen Zeitraum von ca. drei Monaten. Da eine Einstellung von Arbeitskräften innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, besteht allein die Alternative, Verträge mit Unternehmen über eine Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen. Die Frist, innerhalb der die Wahlwiederholung stattfinden muss, ergibt sich aus dem Landeswahlgesetz. Eine Verlängerung sieht das Gesetz nicht vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]