Abbruch- und Rückbauarbeiten - Rückbau tragender Bauteile Referenznummer der Bekanntmachung: N16021-3037200-001-394-02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Rückbauarbeiten - Rückbau tragender Bauteile
Am Köllnischen Park 4 in 10179 Berlin
Bei den im Folgenden beschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um den Rückbau des Marinehauses in seinen bauzeitlichen Zustand. Die nicht bauzeitlichen Deckenkonstruktionen im Saalbau sowie in Teilen im Seitenflügel und Nord- und Südrisalit, werden samt Trägern und Stützen rückgebaut
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abbruch- und Rückbauarbeiten/Rückbau tragender Bauteile
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Am Köllnischen Park 4 in Berlin
Für den Abbruch der tragenden Deckenkonstruktionen wurde nach Beauftragung aus statischen Gründen die Auflage formuliert, dass das Abbruchmaterial nicht auf die darunterliegenden Decken stürzen darf. Hierfür ist eine Plattform ca. 40 cm unterhalb der abzubrechenden Decke erforderlich. Diese fungiert gleichzeitig als Arbeitsplattform für die Abbrucharbeiten. In den Bereichen mit Deckenhöhen bis 3,80 m kann die Leistung von Firma Kati selbst erbracht werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Für den Abbruch der tragenden Deckenkonstruktionen wurde nach Beauftragung aus statischen Gründen die Auflage formuliert, dass das Abbruchmaterial nicht auf die darunterliegenden Decken stürzen darf. Hierfür ist eine Plattform ca. 40 cm unterhalb der abzubrechenden Decke erforderlich. Diese fungiert gleichzeitig als Arbeitsplattform für die Abbrucharbeiten. In den Bereichen mit Deckenhöhen bis 3,80 m kann die Leistung von Firma Kati selbst erbracht werden.
Diese Leistungen sind ergänzende Maßnahmen zu dem bestehenden Hauptauftrag und sollten durch den AN Fa. Kati erbracht werden, da diese dem Charakter der in seinem Leistungsumfang enthaltenen Arbeiten entsprechen und der AN hierzu entsprechend befähigt ist. Die Arbeiten sollten zudem auch aus Gründen des Bauablaufs und damit auch aus wirtschaftlichen Gründen durch die Fa.Kati ausgeführt werden. Die Beauftragung einer anderen Firma für die Podeste würde eine zusätzliche Schnittstelle bedeuten, die sich negativ auswirken würde. Es würde zu Verzügen der Abbrucharbeiten bis zum Stillstand der Baumaßnahme führen. Hierdurch entstünden Kosten für die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Gerüste sowie für die Aufwände und Verwaltung des Stillstandes. Das Auffangen des Abbruchmaterials ist Bestandteil der Abbrucharbeiten, aus technischer Sicht ist die Schnittstelle hier möglichst zu reduzieren.