Spezialtiefbau Gründung_Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_JAHH_05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialtiefbau Gründung_Erdarbeiten
Die Justizvollzugsanstalt Billwerder befindet sich im Osten Hamburgs im Bezirk Bergedorf. Dort ist der geschlossene Justizvollzug für Männer und Frauen untergebracht. Das angrenzende Gelände ist von landwirtschaftlich genutzter Fläche geprägt. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Billwerder 26 mit der Ausweisung Fläche für den Gemeinbedarf „Justizvollzugsanstalt“.
Im Südosten des Geländes der JVA Billwerder soll in Randlage eine neue Teilanstalt für die Jugendhaft entstehen. Hierbei ist die strikte Trennung vom Erwachsenenvollzug - insbesondere vom Frauenvollzug - von höchster Wichtigkeit.
Für die Jugendanstalt sollen Haftplätze mit eigenständigen Wohn- und Betreuungseinheiten entstehen. Weiter sind eine Beobachtungs- und Sicherungsstation sowie eine Arreststation zu errichten. Neben den Haftgebäuden sollen auch Räume der Berufsentwicklung mit Werkstätten und Unterrichtsräumen sowie ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle entstehen.
Das derzeitige von einer Mauer umfasste Gelände der JVA Billwerder ist für den Neubau nicht ausreichend und muss erweitert werden.
Daneben sollen zwei davon getrennte Gebäude außerhalb der Mauer für den offenen Vollzug mit weiteren Hafträumen und für den Jugendarrest errichtet werden.
Hamburg
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Billwerder soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, urspr. landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt.
Im Zuge von Vorabmaßnahmen wurde um das Gelände der künftigen Jugendanstalt die Bestandsmauer aufgetrennt und erweitert.
Auf dem Gelände innerhalb der Haftmauer sollen künftig insg. 10 Gebäude sowie ein BHKW und auf dem Gelände außerhalb der Haftmauer 2 Gebäude entstehen.
Die Maßnahme umfasst jeweils das Herstellen einer durchgängigen Arbeitsebene/Schottertragschicht im Innenbereich auf ca. 0,90mNHN und außen auf ca. 0,40NHN sowie den jeweils zugehörigen Tiefgründungsarbeiten. Es kommen dabei hauptsächlich Fertigteil-Rammpfähle sowie z.T. Vollverdrängerpfähle zum Einsatz.
Das Leistungsverzeichnis der Gründungs- und Erdarbeiten umfasst:
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten/Baustraße/Entwässerungsarbeiten
- Pfahlgründung
Wesentliche Arbeiten:
Erdbau: Insgesamt ca. 28.000m² Grobplanum ink Bodenabtrag sowie Teilmengen zum Wiedereinbau.
Tiefgründung: Insgesamt ca 18.500m Fertigteil-Rammpfähle inkl Kappen
Ausführungsbeginn: Spätestens in KW 6, in 2023.
Ausführungsende: Spätestens in KW 25, in 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spezialtiefbau Gründung_Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 22.11.2022 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sprinkenhof.de