Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden- Niederspannungsanlagen Abschnitte 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: B1223-3034102-001-440-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden- Niederspannungsanlagen Abschnitte 1-4
Im Sanierungsbereich im KG befinden sich im Bestand elektrische Leitungsanlagen und sonstige elektrische Bauteile. Diese Anlagenteile werden für die Dauer der Sanierungsarbeiten demontiert, gesichert und nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert.
Gendarmenmarkt 3-4, 10117 Berlin
Umsetzung / Ertüchtigung der elektrotechnischen Anlagen (Verteilungen, Kabeltrassen, NS-Leitungsanlagen).
1 Stück Unterverteilung
4 Stück Umsetzen Hauptverteiler
2 Stück Umsetzen Unterverteiler / Notlichtverteiler
ca. 140m Kabel bis 5x70mm2
ca. 1200m Leitung bis 5x2,5mm2
ca. 100m E30 Leitung bis 3x1,5mm2
ca. 200m Kabeltrassen
ca. 60 Stück Installationsgeräte
ca. 500 m Umschwenken von Kabeln bis 5x25mm2
ca. 20 Stück Sicherheitsleuchten
ca. 60 Stück Brandschotte
1 Stück Baustromanschlussschrank
2 Stück Baustromverteiler
ca. 20 Stück Baubeleuchtung
ca. 700m Telefon- und Datenleitungen
ca. 300m Brandmeldekabel
ca. 1700m Demontage / Entsorgen Kabel
ca. 1000m Demontage / Entsorgen Kanal, Rohr, Trasse
ca. 50 Stück Demontage / Entsorgen Leuchten bis 2x58W
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederspannungsanlagen Abschnitte 14 / Nieder und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 14.06.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland