Rahmenvertrag grafische Gestaltung von Sonderausstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: B202213008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dhm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag grafische Gestaltung von Sonderausstellungen
die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) sucht im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV, für die ab Januar 2023 in der Ausstel-lungshalle des DHM (Peibau) geplanten Sonderausstellungen eine Grafikagen-tur für die Erstellung der Ausstellungsgrafiken für mindestens ein bis maximal vier Jahre. Das Auftragsvolumen wird sich im Mittel auf ca. 120.000 € pro Jahr belaufen. Der Rahmenvertrag umfasst für jede Wechselausstellung im Vertragszeitraum, die von den hauseigenen AusstellungsgestalterInnen entworfen wird, die Ent-wicklung eines grafischen Entwurfes, die Erstellung sämtlicher Ausstellungs-grafiken (für Druck- und digitale Anwendungen), Reinzeichnungen, sowie die Druckbetreuung.
Stiftung Deutsches Historisches Museum Ausstellungshalle
Hinter dem Gießhaus 3
10117 Berlin
Die Wechselausstellungen werden in der Ausstellungshalle /I.M.Peibau des Deutschen Historischen Museum (DHM) gezeigt. Unter http://dhm.de finden Sie weitere Informationen.
Für die Wechselausstellungen stehen vier Etagen mit insgesamt 2.600 m² Ausstellungsfläche in der Ausstellungshalle, zur Verfügung. Die Ausstellungsflächen teilen sich wie folgt auf: UG 1100 m², EG 410 m², 1.OG 560 m² und 2. OG 530 m². In der Regel werden 3 Ausstellungen gleichzeitig mit einem zeitversetzten Beginn und Ende gezeigt, um den Auf- und Abbau terminlich organisieren zu können. Im Jahr werden ca. 1 große (350 bis 600 Objeke) und ca. 2 bis 3 mittlere oder kleine Ausstellungen (kleine: bis zu 50 Objekte, mittlere: 51 bis 350 Objekt) gezeigt.
Für alle Ausstellungen wird die Entwicklung eines grafischen Entwurfes, die Erstellung sämtlicher Ausstellungsgrafiken (für Druck- und digitale Anwendungen), Reinzeichnungen, sowie die Druckbetreuung benötigt.
Alle Ausstellungstexte im DHM sind mindestens in Deutsch und Englisch, teilweise in leichter Sprache, manchmal auch in einer dritten Sprache (z.B. hebräisch, französisch) gesetzt.
Das DHM zeigt Ausstellungen mit unterschiedlichen Themen, mit verschiedenen Objektgattungen und -mengen in unterschiedlichen Größen. Dafür soll in Abstimmung mit den hausinternen AusstellungsgestalterInnen und dem Projektteam jeweils individuell ein dem Thema angemessener Ausstellungsentwurf entwickelt und realisiert werden.
Daraus ergibt sich jeweils eine unterschiedlich große Anzahl grafischer Elemente.
Inklusive Ausstellungen
Pro Jahr werden von den o.g. Ausstellungen ca. 1-2 Ausstellungen (mittlere) durchgängig inklusiv
(barrierefrei) gestaltet.
Dies bedeutet ein zusätzliches Angebot an Texten bzw. Grafik.
Grundsätzlich möchten wir unseren BesucherInnen benutzerfreundliche Grafik präsentieren. Daher soll die Ausstellungsgrafik nicht nur im Rahmen eines inklusiven Projekts z.B. in gut lesbarer Schriftgröße, kontrastreich etc. gestaltet sein, sondern eine Art Standard darstellen.
Weitere Infos zu barrierefreier Grafik, s Anhang Barrierefreiheit_Ausstellungen_DHM
Semantisch optimierte Texte
Im DHM werden die großen Ausstellungstexte von den jeweiligen Raumautoren semantisch optimiert geschrieben. Bei der semantischen Optimierung geht es darum, dass die Inhalte im VORBEIGEHEN erfasst werden können.
Ausstellungen an anderen Orten
Das Deutsche Historische Museum konzipiert und produziert auch Wanderausstellungen oder zeigt Ausstellungen nicht nur im eigenen Haus, sondern auch in Kooperationen in anderen Museen oder Häusern an unterschiedlichen Orten. Hierfür können ebenfalls grafische Ausstellungsarbeiten anfallen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag grafische Gestaltung von Sonderausstellungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Erstellung des Angebotes ist für die ausschreibende Stelle kostenfrei.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieterin / des Bieters sind ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht zulässig.
3. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Bieterin / dem Bieter, die / der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
4. Das wirtschaftlichste Angebot wird über den Gesamtpreis zu 40 % und der Leistung zu 60 % (Qualität der Präsentation inkl. Konzeption, grafische Umsetzung und Präsentation / Inklusion ermittelt.
Die Bewertung erfolgt nach der gewichteten Richtwertmethode mit Median.
5. Das DHM behält sich vor, den Auftrag auf die eingereichten Erstangebote ohne nochmalige Verhandlung zu vergeben.
6. Die tatsächliche Anzahl der einzelnen Leistungspositionen ist von den aktuellen redaktionellen Gegebenheiten abhängig und deshalb nicht im Detail vorhersehbar. Daher werden nur die Pauschalkosten für die jeweiligen Leistungen abgefragt. Auch aus diesen Angaben kann der Rahmenvereinbarungspartner kein Recht zur Abforderung der jeweiligen Leistung durch den Auftraggeber für sich in Anspruch nehmen. Die Vorgaben dienen der Sicherung der einheitlichen Kalkulation der Bieter und damit der Vergleichbarkeit der Angebote.
7. Drei bis Fünf der Unternehmen, die sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beworben haben, werden
zur Abgabe eines Angebotes für das Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Auswahl erfolgt gemäß Bewertungsmatrix (Anlage). Bei gleicher Punktzahl wird die Auswahl im Losverfahren durchgeführt. Jeder ausgewählten Agentur, die auch anbietet und präsentiert, wird ein Honorar von 1.000 € (brutto) gezahlt.
8. Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe das ) Formular 633 (Angebotsschreiben) - Teil des Formularsatzes "Verg.-Nr. B202213008_630_EU_ohne_Lose" - vorzuliegen hat. Die Kennzeichnung bzw. Signatur dieses Formblattes, hat gemäß der dort auf Seite 2 genannten Vorgaben zu erfolgen.
9. Das Verhandlungsgespräch (Pitch) ist für den 23.11. 2022 geplant. Im Rahmen des Termins präsentieren die eingeladenen Agenturen den Entwurf einer übergeordneten grafischen Idee für ein vorgegebenes Ausstellungspro-jekt und ihre Herangehensweise.
10. Die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausschließlich elektronisch über das Portal der e-Vergabe möglich! Eine Abgabe per Post/Fax/E-Mail ist nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote die auf diesem Weg eingereicht werden, sind zwingend auszuschließen! Beachten Sie hierzu bitte die Angaben unter Ziffer I.3) Kommunikation.
11. Anfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www. evergabe-online.de/) zu stellen. Fristende für Bieteranfragen: 01.11.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das unter Punkt VI.4.1 genannte Bundeskartellamt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten