9. BA Nord-Süd-Tangente/ Treskowallee Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0749-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
9. BA Nord-Süd-Tangente/ Treskowallee
Gleis- und Deckenschlussarbeiten
Berlin, Treskowallee
Wesentliche Ausbauleistungen für Endzustand (ca.) Ausbau: Oberbau / Gleiskörper 1.713 m W49 B75 55 m W49 B75 mit Spurrillenschiene 278 m W59 R2 B75 2.900 Stk. Schwellen 3.780 t Schotter (2.225 m³) Ausbau: Deckenschluss / Erdbau / Tiefbau 70 m³ Asphaltausbau (Querungsbereiche) 650 m³ Bodenausbau 1.540 m Borde ausbauen links und rechts der zweigleisigen Trasse - freie Strecke 2 Stk. Schlammfangschächte 170 t Entsorgung: Asphalt 300 t Entsorgung: Beton (Borde u Beton-Nebenbereiche) 1.300 t Entsorgung: Boden Z<2 230 t Stahl Wesentliche Einbauleistungen (ca.) Einbau: Oberbau / Gleiskörper Gleislängen 500 m W49 B75 (Bereich holozäne Rinne - s. Pos. 1.7) 72 m W49 GTP 65 45 m W49 NBS A75 1375 m W49 NBS G75 (1430-55) 55 m W59R2/59R1 NBS-G75 Einbau: Erdbau / Tiefbau / Tragschichten, Entwässerung ca. 1000 m³ Schottertragschicht 2500 m³ Beton 4800 m² Erdplanum im Gleis- und Straßenbereich herstellen (ohne Bereich holozäne Rinne) 3500 m Leerverrohrungen DN 110 für Fahrleitung (dreifach) 150 m Leerverrohrung DN 63 22 Kontrollschächte (insbesondere in Haltestellen) 12 Kontrollschächte (freie Strecke) 6 Gleisentwässerungskästen 4 Schlammfänge 200 m GBL-Bord 650 200 m Bordstein T10x25 150 m Bord regulieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
9. BA Nord-Süd-Tangente/ Treskowallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.