Implementierungsplanungsvorbereitungen für die einzelnen SAP S/4 HANA Module - Rahmenvertragserhöhung Qualitätssicherung durch den Produkthersteller Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0917-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierungsplanungsvorbereitungen für die einzelnen SAP S/4 HANA Module - Rahmenvertragserhöhung Qualitätssicherung durch den Produkthersteller
Zur Begleitung und Qualitätssicherung des Projektes werden Services des Produktherstellers SAP SE genutzt, die im Rahmen des Active Attention Engagements konsumiert werden. siehe & Vgl. FEM2-0761-2021
Berlin
Begleitung durch den Produkthersteller SAP im Zeitraum 01/ 2023 - 06/2024 und unterstützt die Projektdurchführung in folgenden Bereichen: • Methodische Begleitung und SAP Tool Support • Transformationsberatung entlang der SAP Best Practice Projektmethode Activate • Optimierung Datenmanagement und Archivierung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums.
Es handelt sich grundsätzlich um Leistungen, die nicht im Wettbewerb vergeben können, da der Auftragnehmer als Hersteller hier ein Alleinstellungsmerkmal besitzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierungsplanungsvorbereitungen für die einzelnen SAP S/4 HANA Module - Rahmenvertragserhöhung Qualitätssicherung durch den Produkthersteller
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.