Komplettüberplanung der Schulstandorte Marckmannstraße 60 und 61 (Sonderschule Marckmannstraße 60 und Fritz-Köhne Grundschule Marckmannstraße 61) - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 078-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettüberplanung der Schulstandorte Marckmannstraße 60 und 61 (Sonderschule Marckmannstraße 60 und Fritz-Köhne Grundschule Marckmannstraße 61) - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Komplettüberplanung der Schulstandorte Marckmannstraße 60 und 61 (Sonderschule Marckmannstraße 60 und Fritz-Köhne-Grundschule Marckmannstraße 61) mit Komplettabriss beider Standorte, Ersatzneubau und Zubau beauftragt.
Hamburg
Bei beiden Schulstandorte sollen alle Bestandgebäude abgerissen werden und alle Bedarfe gem. Musterflächenprogramm durch Ersatz- und Zubauten gedeckt werden. Beide Standorte sollen gemeinsam betrachtet werden um Synergien zu erzielen und Auslagerungen/Störungen des Schulbetriebes zu minimieren. Eine Auslagerung der SuS während der Bauphase an einen anderen Standort ist nicht angedacht, von der Aufstellung mobiler Klassenräume ist auszugehen.
Die Fritz-Köhne-Grundschule soll voraussichtlich 4,5 zügig werden, für die spezielle Sonderschule sollen 18 Klassen mit einer NUF von 3.240 qm gebaut werden. Dies entspricht einer NRF (Mietfläche) von 3.240qm x 1,5=4.860 qm. Zusätzlich sind Vitalküchen, eine Einfeldhalle für die spezielle Sonderschule sowie eine Zweifeldhalle für die Grundschule zu errichten. Auf dem Grundstück Marckmannstraße 60 ist eine zusätzliche Wohnbebauung angedacht.
Auf dem Grundstück Marckmannstraße 61 soll eine Kita entstehen sowie Flächen für eine Elternschule vorgesehen werden. Die (ggf. temporäre) Entwidmung der zwischen den beiden Standorten liegenden Straße ist in Prüfung.
Entsprechend der gemeinsamen Betrachtung beider Standorte wird ein gemeinsames Projekt gebildet.
Mit dem Oberbaudirektor ist die Verfahrensweise abzustimmen: Vor allem aufgrund der sensiblen Planung einer speziellen Sonderschule wäre auf ein VgV anstelle eines RPW zu drängen.
Aufgrund des durch Übergabe in Januar 2029 erzeugten Zeitdruckes, sind speziell Möglichkeiten des seriellen Bauens und weiterer baubeschleunigender Maßnahmen zu untersuchen.
Zur Zeit ist von Einzelvergaben auszugehen.
Das Büro KVL wurde 2017 mit Projektmanagementleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eines Neubaus an der Marckmannstraße 60 beauftragt. Die eigentliche Machbarkeitsstudie wurde durch Haus-Halter Architekten erstellt.
Das Projektsteuerungsbüro agn leusmann gmbh wurde im Juni 2020 mit Projektsteuerungsleistungen für Sanierungsmaßnahmen an der Marckmanstraße 60 gem. Bestellung der BSB vom 03.02.2018 beauftragt.
Das Projektbudget (KG 200-700) exkl. PS und PL beträgt ca. 29,1 Mio. €/netto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9;
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
Besondere Leistungen:
• Besondere Leistungen für Projektsteuerung und Projektleitung Umzugsmanagement und Stakeholdermanagement in allen Projektstufen
• Unvorhersehbare besondere Leistungen
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen.
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
Besondere Leistungen:
• Besondere Leistungen für Projektsteuerung und Projektleitung Umzugsmanagement und Stakeholdermanagement in allen Projektstufen
• Unvorhersehbare besondere Leistungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplettüberplanung der Schulstandorte Marckmannstraße 60 und 61 (Sonderschule Marckmannstraße 60 und Fritz-Köhne Grundschule Marckmannstraße 61) - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]