Ausschreibung über Leistungen der Internen Revision für den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) Referenznummer der Bekanntmachung: 23292-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien-lig.hamburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUR6EVF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUR6EVF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung über Leistungen der Internen Revision für den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG)

Referenznummer der Bekanntmachung: 23292-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79212200 Interne Betriebsrevision
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahren sind Leistungen aus dem Bereich der Innenrevision für den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79212300 Pflichtbetriebsrevision
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird beabsichtigt, Leistungen der Innenrevision für den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) zu vergeben.

Die Regelleistungen umfassen unter anderem die Überprüfung und Anpassung einer Risikoanalyse sowie das Erstellen eines risikoorientierten Prüfungskonzepts mit einer kurz-, mittel- und langfristigen Prüfungsplanung.

Zu den zu erbringenden Leistungen zählt auch das Nachhalten der Prüfungsergebnisse in Form eines Prüfberichts. Der gesuchte Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen im vorgegebenen zeitlichen Horizont verantwortlich und stimmt mit der Auftraggeberin im Rahmen einer Risikoanalyse einen Prüfungszeitplan ab, wann welche Prozesse über den Zeitraum der Vertragslaufzeit geprüft werden sollen.

Der Prüfplan soll nebst den originären Prozessprüfungen ebenso Follow-Up-Prüfungen enthalten, die die Umsetzung des empfohlenen Maßnahmenkatalogs kontrollieren sollen (Follow-Up-Prüfungen).

Weitere Informationen zur Leistung sind der Anlage 1-Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Für die Leistungswertung sind Konzepte vorzulegen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer II.2.14) ("Zusätzliche Angaben") dieser Auftragsbekanntmachung. / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig nach Ablauf der Festlaufzeit um ein Jahr verlängern (erste Verlängerungsoption).

Im Anschluss an die erste Verlängerungsoption können die Parteien übereinstimmend den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern (zweite Verlängerungsoption).

Die Inanspruchnahme der jeweiligen Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich angezeigt.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 3 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden.

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).

Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).

Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, einen geeigneten Bieter vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.

Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Durchführung von Revisionsleistungen beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, inwieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf die Komplexität der Prüfungstätigkeit vergleichbar sind.

Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn Sie Leistungen der internen Revision betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Hierzu zählt die Risikoprüfung und -analyse.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig nach Ablauf der Festlaufzeit um ein Jahr verlängern (erste Verlängerungsoption).

Im Anschluss an die erste Verlängerungsoption können die Parteien übereinstimmend den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern (zweite Verlängerungsoption).

Die Inanspruchnahme der jeweiligen Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich angezeigt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:

I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.

II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.

III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet.

Für jedes Konzept kann der Bieter maximal 10 Punkte erhalten.

Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot

einzureichenden Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden.

Folgende Konzepte sind einzureichen:

(1) Projektdurchführungskonzept:

Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten:

Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?

Hierzu soll der Bieter im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen die Aufgaben der Innenrevision aus seiner Sicht stellen und wie er diese problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt und der Gestaltung einer internen Revisionsprüfung. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Bieter sein Vorgehen bei der Prüfung und Überwachung interner Arbeitsprozesse verständlich und zielorientiert dargelegt.

Positiv wird bewertet, wenn der Bieter die Arbeitsprozesse im Rahmen einer internen Revisionsprüfung genau darlegt und die Hauptaufgaben zielorientiert erläutert. Die umfassende Einbeziehung der Entscheidungsträger bei der Auftraggeberin wird ebenfalls honoriert. Zudem wird positiv berücksichtigt, falls er Vorschläge zur Fortentwicklung eines effektiven internen Kontrollsystems einbringt, die den Prüfungsprozess langfristig erleichtern.

Die Auftraggeberin legt dabei besonderen Wert auf eine fundierte Darstellung möglicher Lösungsansätze für sich in diesem Zusammenhang ergebende Problemstellungen.

(2) Konzept über die Zusammensetzung des Projektteams:

Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Zusammensetzung des Projektteams bewertet und inwieweit das Projektteam den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht. Darzustellen ist, wo der Bieter die besonderen Herausforderungen oder Handlungsbedarfe im Rahmen des Projektes erkennt und erläutern, wie er dies bei der Zusammenstellung seines Projektteams berücksichtigt. Der Bieter hat zudem die Vertretungsregelungen im Projektteam bei krankheitsbedingten oder sonstigen personellen Ausfällen darzulegen und sicherzustellen, dass ein fachlich gleichwertiger Ersatz besteht.

Positiv wird bewertet, soweit der Bieter eine sinnvolle Vertretungsregelungen bei Ausfall von Teammitgliedern anbietet, die eine reibungslose weitere Leistungserbringung gewährleistet. Positiv wird berücksichtigt, wenn die Zusammenstellung des Projektteams darauf schließen lässt, dass vielfältige fachliche Kompetenz bei der Durchführung von internen Revisionsprüfungen gewährleistet wird. Zudem wird positiv berücksichtigt, wenn das Projektteam einen speziellen Zuschnitt auf die Leistungsbedürfnisse der Auftraggeberin erkennen lässt.

Der Auftraggeberin kommt es darauf an, ein fachkundiges Projektteam zu beauftragen, das sie in den Prüfungsprozess einbindet.

Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:

0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind.

Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer.

5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen.

Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat.

Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen im Rahmen der internen Revision erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.

Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Konzeptwertung also 20 Punkte erzielen.

Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in der KW 10/2023 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.

Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes.

Einzureichende Unterlagen:

Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.

Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)),

2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,

3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.

Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn Sie Leistungen der internen Revision betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Hierzu zählt die Risikoprüfung und -analyse. Zudem legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf Erfahrungen im Bereich der Revisionsausführung für Öffentliche Auftraggeber.

Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten.

Anzugeben sind jeweils:

- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),

- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,

- Auftragsjahre,

- Auftragsvolumen.

2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters,

3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,

4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB,

5) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Ablauf des Vergabeverfahrens:

Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:

(1)

Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).

(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Preisblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.

B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:

- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,

- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,

- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,

- Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6EVF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2022