Beratungsleistungen Projekt "Premium-Dienstleister für Unfallversicherungsträger" Referenznummer der Bekanntmachung: EU_17-33

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen Projekt "Premium-Dienstleister für Unfallversicherungsträger"

Referenznummer der Bekanntmachung: EU_17-33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind an unterschiedlichen Standorten der beteiligten BG Kliniken sowie beim Auftragnehmer zu erbringen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Es werden die Projektbegleitung und -auswertung des Projektes "Premium-Dienstleister für Unfallversicherungsträger (UVT) - Analyse der Zusammenarbeit zwischen BG Kliniken und UVT" in den neun Akutkliniken ausgeschrieben. Zielsetzung des Projektes ist es, durch strukturierte Vergleiche Standards und Handlungsempfehlungen für effektive Prozessgestaltungen innerhalb der BG Kliniken zu identifizieren, um eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit den UVT sicherzustellen. Im Einzelnen sollen die Dienstleistungen der BG Kliniken im Rahmen der Heilverfahrenssteuerung der UVT sowie die Wahrnehmung der BG Kliniken als Ansprechpartner für komplexe, schwere Unfälle durch die UVT verbessert werden. Zielsetzung ist auch die Ableitung von Kennzahlen zur kontinuierlichen Messung der Dienstleistungsqualität und Handlungsempfehlungen sowie die Benennung von Optimierungspotentialen als auch die Gegenüberstellung von verschiedenen Verfahren / Arbeitsabläufen in den BG Klinken und damit die Identifizierung von Beispielen guter Praxis.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 210-480462

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: EU_17-33
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt Premium-Dienstleister

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Geheimhaltungsbedürftige Details (hier die Leistungsbeschreibung) zur Ausschreibung werden erst auf Grundlage einer unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist (unterschrieben und eingescannt) elektronisch über www.dtvp.de an die Vergabestelle zu übermitteln.

2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.

3. Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.

4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Beietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.

5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe).

6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHY3A5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.

Der Antrag in unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind an unterschiedlichen Standorten der beteiligten BG Kliniken sowie beim Auftragnehmer zu erbringen.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden die Projektbegleitung und -auswertung des Projektes "Premium-Dienstleister für Unfallversicherungsträger (UVT) - Analyse der Zusammenarbeit zwischen BG Kliniken und UVT" in den neun Akutkliniken ausgeschrieben. Zielsetzung des Projektes ist es, durch strukturierte Vergleiche Standards und Handlungsempfehlungen für effektive Prozessgestaltungen innerhalb der BG Kliniken zu identifizieren, um eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit den UVT sicherzustellen. Im Einzelnen sollen die Dienstleistungen der BG Kliniken im Rahmen der Heilverfahrenssteuerung der UVT sowie die Wahrnehmung der BG Kliniken als Ansprechpartner für komplexe, schwere Unfälle durch die UVT verbessert werden. Zielsetzung ist auch die Ableitung von Kennzahlen zur kontinuierlichen Messung der Dienstleistungsqualität und Handlungsempfehlungen sowie die Benennung von Optimierungspotentialen als auch die Gegenüberstellung von verschiedenen Verfahren / Arbeitsabläufen in den BG Klinken und damit die Identifizierung von Beispielen guter Praxis.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 57
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Beratungsleistungen in der Umsetzungsphase des Projekts Premium-Dienstleister für Unfallversicherungsträger

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es handelt sich um einen Nachtrag zum Beratungsvertrag zum Projekt "Premium Dienstleister für Unfallversicherungsträger (UVT)". In der Ausschreibung waren die Leistungen zur Begleitung der Umsetzung nicht enthalten, da sie ursprünglich durch den Auftraggeber selbst erbracht werden sollten. Nach Annahme des Projektberichts inklusive eines Vorschlags für die Umsetzung der Projektergebnisse und Corona-bedingten Ausfalls des vorgesehenen Abschlussworkshops fehlt dem Auftraggeber das für die Umsetzung vorgesehene Personal.

Ein Wechsel des Auftragnehmers kann

a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und

b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

Zur Begründung im Einzelnen:

Ein Wechsel zu einem anderen Dienstleister wäre inhaltlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll; ein neuer Dienstleister müsste erst umfangreich in das Gesamtprojekt eingearbeitet werden.

Dies wäre sowohl mit erheblichen Schwierigkeiten als auch mit beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.

Die differenzierten und vertieften Kenntnisse sowohl über die Bedarfe der Unfallversicherungsträger an die Zusammenarbeit als auch über die komplexen Prozessabläufe der einzelnen Standorte hat sich der Vertragspartner Kienbaum über die dreijährige Projektlaufzeit in vielen Treffen, Gesprächen und "Vor-Ort-Terminen" erarbeitet. Die Vertrauensbasis, die dort mit den Akteuren geschaffen wurde, ist für die weitere Arbeit an der Umsetzung und die Akzeptanz der Beratung

unerlässlich. Ein neuer Anbieter müsste diese Kenntnisse durch Kennenlernen und Vor-Ort-Besuche aller Standorte und UVT erwerben, dies würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen.

Eine Einarbeitung eines neuen Anbieters in den umfangreichen Abschlussbericht und die erarbeiteten 71 Handlungsempfehlungen würde für den Auftraggeber und die einzelnen Standorte

mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Die personellen Ressourcen des Auftraggebers sind mit Blick auf die entscheidende Zeit der Projektumsetzung erheblich vermindert.

Hier schafft die Übernahme der Umsetzungsphase durch einen im Thema befindlichen Auftragnehmer die nötige Entlastung, die ein neuer Auftragnehmer nicht bieten könnte.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR