Reparatur/Instandsetzung des Fahrgastschiffes Waltershof Referenznummer der Bekanntmachung: Reparatur/Instandsetzung des Fahrgastschiffes Waltershof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reparatur/Instandsetzung des Fahrgastschiffes Waltershof
Durchführung von Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten an Bord des Fahrgastschiffes "Waltershof". Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Durchführung von Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten an Bord des Fahrgastschiffes "Waltershof". Nähere Einzelheiten sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reparatur/Instandsetzung des Fahrgastschiffes Waltershof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.msb.hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preisangabe ist fiktiv, wir weisen auf das Geschäftsgeheimnis hin.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUT6EWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]