Verkehrsanlagenplanung nach Paragraph 45 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 22-143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsanlagenplanung nach Paragraph 45 HOAI
Planung der Verkehrsanlage der Prenzlauer Promenade im Abschnitt zwischen Am Steinberg und Rothenbachstraße im Bezirk Pankow Berlin
- Grundleistungen der Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 nach § 45 HOAI
- Besondere Leistungen:
- Erstellung einer objektübergreifenden integrierten Bauablaufplanung
- Raumverteilungsplanung im Zuge der Lph 2 und 3,
- Analyse gegenwärtige Verkehrssituation in Lph 2,
Untersuchung BReWa-Be in Lph 2 und 3,
Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Auswertung,
besondere Leistungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren
- Grundleistungen der Leistungsphasen (Lph) 4, 5 und 6 nach § 45 HOAI
- Besondere Leistungen:
> Raumverteilungsplanung im Zuge der Ausführungsplanung und Ausführung,
> Mitwirken bei der Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Auswertung,
> Untersuchung BReWa-Be in Lph 2 und 3,
> besondere Leistungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TH/ FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder einen vergleichbaren Berufsabschluss aufweisen und sie dürfen sich nur durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Zu 4.2.5 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Zu 4.2.5 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- für Personenschäden von 3.000.000,- €
- für sonstige Schäden von 3.000.000,- €
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
a) Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
b) Zu 4.3.2 des Bewerberbogens (§46 (3) Nr. 2 VgV)
Erklärung des Bewerbers zu den für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräften und/oder der Kapazitäten anderer Unternehmen.
zu a) 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Als vergleichbar gewertet wird ein Referenzobjekt, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Planungsleistungen für Projekte mit komplexen innerörtlichen Verkehrsanlagen mit hohen
verkehrstechnischen Anforderungen und/oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl
Verknüpfungen mit der Umgebung) siehe Anlage 13 HOAI und
- mit einem Bauvolumen (anrechenbar nur Verkehrsanlage Straße, ohne Ingenieurbauwerke) von mindestens 3 Mio. Euro und
- mit mindestens den Leistungsphasen 2 bis 6 und mit mehreren Lichtsignalanlagen und einer
Radverkehrsführungsplanung und
- unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und
- erbracht im Zeitraum 01.01.2012 und 31.12.2022
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
zu b) 4.3.2 des Bewerberbogens (§46 (3) Nr. 2 VgV)
Der Bewerber soll mindestens über 4 Mitarbeiter/innen mit Erfahrung von mindestens zwei Jahren für Planungsleistungen für Verkehrsanlagen verfügen. Die Mitarbeiter/innen müssen über ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang verfügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
§ 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen.
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 und IV 4024 F (siehe VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin S. 276 vom 30.04.2020).
- Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
- Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vom 01.06.2022 (gemäß Gem. Rundschreiben SenStadtWohn/SenWiEnBe Nr. 05-2021 vom 17.12.2021) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus dem Wettbewerbsregister.
- EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter aus den Finanz-Sanktionslisten.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV (in der aktuellen Fassung) zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer 22-143
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArBG) oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz(AEntG) oder
- gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten.
Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) in Textform eingereicht werden.
Die Unterlagen müssen auf den eigenen Rechner heruntergeladen, dort lokal vollständig ausgefüllt, gespeichert und auf die Vergabeplattform (siehe Link von I.3) hochgeladen werden. Dort ist pro Nachweisverlangen ein Symbol zum Hochladen. Sind alle Dokumente hochgeladen, ist im Menü auf den Link "Bewerben" zu klicken. Auf der Vergabeplattform ist dann in einem entsprechenden Fenster der Vorname und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, anzugegeben. Eine gesonderte Unterschrift auf den Unterlagen, sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3). Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Schlusstermin für Anfragen zu den Vergabeunterlagen: 20.01.2023
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in denVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825 Berlin
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]