ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 096_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin
Abschluss eines Rahmenvertrages für Personaldienstleistungen (Freie Mitarbeit) für das Land Berlin im IT-Bereich
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Personaldienstleistungen (Freie Mitarbeit) für das Land Berlin im IT-Bereich mit den nachfolgenden Profilen:
- Profil 1: Freie(r) IT-Administratorin / IT-Administrator (m/w/d)
- Profil 2: Freie(r) Fachinformatikerin / Fachinformatiker für Systemintegration / Vor-Ort-Support (m/w/d)
- Profil 3: Freie(r) IT-Projektmanagerin / IT-Projektmanager (m/w/d)
- Profil 4: Freie(r) Planerin / Planer für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) (m/w/d)
Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Profils (jeweils mit Level 1 und 2) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit mehreren (3) Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 Abs. 4 VgV). Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Die Beauftragung der für eine Unterstützung benötigten Ressourcen erfolgt bei Bedarf über Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und ist zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Personaldienstleistungen Land Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber geht nach einer zu Beginn des Vergabeverfahrens vorgenommenen Schätzung davon aus, dass Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto abgerufen werden (geschätzte Menge). Diesen Wert hat der Auftraggeber durch Erfahrungswerte so genau wie möglich ermittelt.
2) Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Laufzeit nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstmenge).
3) Die geschätzte Menge (Absatz 1) sowie die Höchstmenge (Absatz 2) sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelabrufe in einer bestimmten Menge abzurufen. Der Auftraggeber kann die geschätzte Menge bis zum Erreichen der Höchstmenge einseitig überschreiten.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Höchstmenge zu überschreiten. Beabsichtigt der Auftraggeber die Höchstmenge zu überschreiten, hat er dies dem Auftragnehmer anzuzeigen. Es bleibt dem Auftragnehmer freigestellt, der Überschreitung zuzustimmen oder diese abzulehnen.
5) Der Auftraggeber ist aufgrund dieser Rahmenverträge nicht zur Erteilung von Einzelabrufen verpflichtet. Insbesondere wird den Auftragnehmern kein Mindestumsatz aufgrund dieser Rahmenverträge garantiert. Der Auftraggeber ist zur Beauftragung anderer Dienstleister berechtigt; es besteht keine Exklusivität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/