Berlin TXL - Rahmenvertrag Baustellenprobenahme und -analytik Referenznummer der Bekanntmachung: 010_011_03_0003_0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Rahmenvertrag Baustellenprobenahme und -analytik
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des
ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane
Technologien, Berlin TXL - The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, Schumacher Quartier.
Als Grundlage für die weitere Verwendung und/oder Entsorgung von Böden und Abfällen während der Bauphase werden entsprechende Probenahmen und Laboranalysen benötigt
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Probenahme und Analyse von Boden- und Abfallmaterialien auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tegel.
Weitergehende Informationen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt hat. Die Gesamtdauer des Vertrages ist auf maximal 4 Jahre beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):
a) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
vorliegen,
b) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB vorliege,
c) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen,
d) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des
Aufenthaltsgesetzes vorliegen,
e) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des
Mindestlohngesetzes vorliegen,
f) Ich / Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen,
g) Ich / Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hier für
besteht, vorliegt.
2. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe Eignungsformblatt),
3. Eigenerklärung Vertraulichkeit (Formblatt),
4. Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie (Formblatt),
5. Eigenerklärung Sanktionsliste Russland (Formblatt),
6. Erklärung Frauenförderung (Formblatt Wirt-2141),
7. Erklärung Bewerbergemeinschaft (sofern relevant) (Formblatt Wirt-238),
8. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant) (Formblatt Wirt-236),
9. Erklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe (sofern relevant) (Formblatt-235),
10. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende
Nachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich
eventueller Drittunternehmer) Dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren
dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
1.
Eigenerklärung über den spezifischen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Bereich Probenahme und Analytik von Böden und Abfällen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
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2.
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung
zu 1.
Die Mindestanforderung für den spezifischen Umsatz im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto.
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zu 2.
Als Mindestanforderung für die Berufshaftpflichtversicherung gilt eine Deckungssumme von:
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden,
wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss.
Es ist durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt zu bestätigen, dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht wird, der nicht älter als sechs Monate ist, mit Angabe der o. g. Deckungssumme je Versicherungsfall und mit o. g. Angabe zur etwaigen Jahreshöchstleistung.
1.
Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) und zur Anzahl der festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) mit Akkreditierung als Probenehmer (DAkks oder vergleichbar) .
Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
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2.
Eigenerklärung zu den Unternehmensreferenzen
Durch den Bewerber sind maximal drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen im Bereich Probenahme und Analytik von Böden und Abfällen mit folgenden Anforderungen einzureichen:
• Leistungsbringung innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote
Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung
• Auftraggeber (Name, Anschrift)
• Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
• Projektbeschreibung mit Auflistung der erbrachten Leistungen
• Leistungszeitraum (Beginn Ende der Leistungserbringung)
• Anzahl der genommenen Proben und getätigten Analysen
Für die Darstellung der Referenzen ist ausschließlich das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Referenzformblatt zu nutzen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die vom Bewerber angegebenen Daten durch eine Bescheinigung vom Referenzgeber belegen zu lassen.
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3.
Nachweis der Akkreditierung
Die Akkreditierung für alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Module (Boden, Wasser, Abfall etc.) ist mit dem Angebot durch Einreichung der Akkreditierungsurkunde nachzuweisen.
zu 1.
Als Mindestanforderung gilt eine Anzahl von mindestens sechs festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern*innen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) mit Akkreditierung als Probenehmer (DAkks oder vergleichbar).
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zu 2.
Als Mindestanforderung gilt der Nachweis einer Referenz mit folgenden Anforderungen
• Die Leistungsbringung erfolgte innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ab-laufs der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Zum Leistungsumfang gehörten Probenahme und Analytik von Böden und Abfällen
• Es wurden mindestens 1.500 Proben genommen und analysiert.
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zu 3.
Mindestanforderung: Die Akkreditierung für alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Module (Boden, Wasser, Abfall etc.) ist mit dem Angebot durch Einreichung der Akkreditierungsurkunde nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder
verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich
elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform möglich.
Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bewerber/Bieter finden Sie unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland