Druck Broschüren und Plakate
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
Abschnitt II: Gegenstand
Druck Broschüren und Plakate
Druck Broschüren und Plakate
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit max. drei Auftragnehmern über den Druck und die Lieferung von Broschüren und Plakaten. Der Einzelauftrag erfolgt nach Durchführung eines Miniwettbewerbs.
Einzelheiten über die verschiedenen Druckerzeugnisse und den geschätzten Jahresbedarf sind in dem indikativen Leistungsverzeichnis dargestellt.
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Auflagen sind geschätzt und können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin, Einzelaufträge in dem dort ausgewiesenen Umfang zu erteilen, besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Druck Broschüren und Plakate
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbatung mit zwei Auftragnehmer. Weiterer Auftragnehmer ist die Kern GmbH, In der Kolling 7, 66450 Bexbach (NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit max. 3 Auftragnehmern über den Druck und die Lieferung von Broschüren und Plakaten. Der Einzelauftrag erfolgt nach Durchführung eines Miniwettbewerbs.
Einzelheiten über die verschiedenen Druckerzeugnisse und den geschätzten Jahresbedarf sind in dem indikativen Leistungsverzeichnis dargestellt.
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Auflagen sind geschätzt und können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin, Einzelaufträge in dem dort ausgewiesenen Umfang zu erteilen, besteht nicht.
Ursprünglich betrug die Laufzeit 48 Monate. Verlängerung durch unvorgesehene Ereignisse notwendig.
Ort: Paderborn und Bexbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Verlängerung des Vertrags bis max. zum 30.06.2023
Durch die unvorgesehene Wiederholung der Wahlen in Berlin und die Vorverlegung der Fachkräfte-Messe „Berlin-Tag“, die üblicherweise im Mai erfolgt, ist die nachträgliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung um mind. 3 Monate und max. 6 Monate erforderlich. Die Durchführung eines neuen Verfahrens sowie die Lieferung der benötigten Druckerzeugnisse kann sonst nicht sichergestellt werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich daher bis zum 31.03.2022 mit einer dreimaligen Option zur Verlängerung um jeweils ein Monat. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.06.2023; hierzu bedarf es keiner Kündigung.