Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48124
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Remagen
Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
NT03 Vermessungsarbeiten
Am 10.11.2021 wurde nach Aussage des AN Strabag eine Behinderung aufgrund von fehlenden Sperrpausen angezeigt. Am 30.11.2021 wurde
über diesen Sachverhalt gesprochen, in diesem Zusammenhang wurde auch auf die fehlerhafte Planung
hingewiesen. Um das Projekt so reibungslos wie möglich ablaufen zu lassen und um weiteren eventuellen Fehler
aus der Ausführungsplanung aus dem Weg zu gehen wurde der Vorschlag vom AN unterbreitet,
das Querfeld aufnehmen zu lassen. Diesem Vorschlag habe die Projektleitung und alle teilnehmer
zugestimmt.