872_Schadstoffsanierung, Verwaltungsgebäude Hochhaus Stadthaus 1 in Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: SIHB-2022-0084
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seestadt-immobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
872_Schadstoffsanierung, Verwaltungsgebäude Hochhaus Stadthaus 1 in Bremerhaven
Schadstoffsanierung
Stadthaus 1 - Hochhaus
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
27576 Bremerhaven
Schadstoffsanierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachvollziehbare Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestjahresumsatz vergleichbarer Leistungen jeweils mindestens 1,0 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr.
Vorlage einer Haftpflichtversicherung (Kopie) für den Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen, inklusive für Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr von mindestens 1,0 Mio €.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung 124 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Während der Arbeiten ist ein Sachkundiger gemäß TRGS 519 Anlage 3 ständig vor Ort. Der Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen ist aufgrund der besonderen Situation der Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt schriftlich anzuzeigen (gem. GefStoffV, Anhang I). Jeweils eine Durchschrift ist dem AG und der Fachbauleitung des AG unaufgefordert zuzuschicken.
- Nachweis über die Sachkunde nach:
• TRGS 519, Anlage 3
• TRGS 521
• DGUV Regel 101-004, TRGS 524
Während der Arbeiten sind die entsprechenden Sachkundigen zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1