Tower Los 302 Rohbau III - NT 08 Promat-Abkofferung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 302 Rohbau III - NT 08 Promat-Abkofferung
Die Ausschreibung beinhaltet den dritten Abschnitt der Rohbauarbeiten für die Sanierung des Kopfbau West im Flughafengebäude Tempelhof.
Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Betonarbeiten an Decken, Wänden, Trägern, Trepppen, Schächten usw.,
— Baustelleneinrichtung/Gerüstarbeiten,
— Abbruch- und Rückbauarbeiten.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Promatabkofferungen an der Südfassade und unterhalb der Stahl-Verstrebungen in der Ebene 02.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ein Wechsel des AN und damit verbundene neue Ausschreibungen wären projektschädlich:
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten (z.B. Vorbereitung der
Ausschreibungen durch Planer) und Zeitverzüge entstehen. Allein die Neuausschreibungen
für alle o.g. Leistungen würde einen weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug
bedeuten.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde durch weitere neue Auftragnehmer
enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik,
Gewährleistungsfragen und Übergabe).
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise
deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die
Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter
zu verzögern.
- Nachfolgende Ausbaugewerke werden höchstwahrscheinlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE302_Rohbau III, hier: NT 09, NA09 - Promat-Abkofferung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/