Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23-D1-01-Beförderung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Lichtenberg / Treptow/Köpenick zur 11S07
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 95 Schüler*innen der Wohnorte Lichtenberg / Treptow/Köpenick zur 11S07 (Carl-von-Linné-Schule) und zurück, (darunter auch Schüler:innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Marzahn/Hellersdorf u.a. Bezirke zur 11S07
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 107 Schüler*innen der Wohnorte Marzahn/Hellersdorf u.a. Bezirke zur 11S07 (Carl-von-Linné-Schule) und zurück, (darunter auch Schüler:innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Beförderung von Schüler*innen zu Förderzentren im Land Brandenburg,
gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 2 Schüler*innen zu 2 Förderzentren im Land Brandenburg (Bernau und Neuenhagen) und zurück, derzeit keine Schüler:innen im Rollstuhl, aber jeweils Einzelbeförderung, derzeit keine Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferienbeförderung möglich, jedoch derzeit nicht
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Spezielle Eigenerklärung zum Leistungsgegenstand innerhalb der Leistungsbeschreibung (Punkt 6), Eigenerklärung Leistungsbeschreibung Mindeststundenentgelt, Eigenerklärung Mindeststundenentgelt - Listungsbeschreibung Punkt 1.6, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung, Vertragsbedingungen Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), ULV oder Einzelnachweise, Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung. Eigenerklärung 124 GWB, Tourenplanung nach Aufforderung, Mustervertrag inkl. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, Eigenerklärung Angaben Wettbewerbsregister und Finanzsanktionsliste, Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen
Eigenerklärung zu den Referenzen oder ULV (Mindestanforderung an die Referenzen werden erfüllt); Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend). Stellung von geeigneten Begleitpersonal bei Bedarf, Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (auf besonderes Verlangen, nicht älter als 1 Jahr); Der Erste-Hilfe-Kurs für das Fahr- bzw. Begleitpersonal darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Nachweis darüber nach Aufforderung)
Erfahrungen in der Beförderung von behinderten Kindern und Jugendlichen. Nachzuweisen ist die regelmäßige Beförderung einer vergleichbaren Anzahl von Schüler:innen hinsichtlich
des angebotenen Loses. Werden mehrere Lose angeboten, muss die eingereichte Referenz mit dem personenstärksten Los vergleichbar sein (Abweichung maximal -20%)
Zum Nachweis des geforderten Mindestumfangs können auch mehrere Referenzen (ggf. auch von mehreren Referenz gebenden Stellen) eingereicht werden.
- Das Einreichen von mehr als 3 Einzelreferenzen je Los ist nicht statthaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]498
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]