Lieferung von Gleismagneten für die U-Bahn Linien U4 und U1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gleismagneten für die U-Bahn Linien U4 und U1
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt für die Projekte Verlängerung der U-Bahn Linie U4 und Stellwerkserneuerung der Linie U1 Gleismagnete für die Zugsicherungstechnik zu beschaffen.
Hamburg
Für die Projekte Verlängerung der Linie U4 und Stellwerkserneuerung der Linie U1 müssen Gleismagneten für die Zugsicherungstechnik beschafft werden. Als wesentliche technische Voraussetzung müssen die Gleismagneten ein Zweirichtungsverkehr ohne technisch bedingte Zwangsbremsungen erfüllen. Weiterhin müssen die Gleismagneten für den sicheren Betrieb an den von der HOCHBAHN betriebenen Siemens SICAS ECC Stellwerken zugelassen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag kann aus Sicht der HOCHBAHN gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit.) b) SektVO nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ergibt sich aus Folgendem:
Für die Projekte Verlängerung der Linie U4 und Stellwerkserneuerung der Linie U1 müssen Gleismagneten für die Zugsicherungstechnik beschafft werden. Als wesentliche technische Voraussetzung müssen die Gleismagneten ein Zweirichtungsverkehr ohne technisch bedingte Zwangsbremsungen erfüllen. Weiterhin müssen die Gleismagneten für den sicheren Betrieb an den von der HOCHBAHN betriebenen Siemens SICAS ECC Stellwerken zugelassen sein. Hierzu hat die HOCHBAHN im Jahr 2011 zusammen mit der Firma BBR (Heute Stadler Signaling Deutschland GmbH) den angebotenen Gleismagneten PZB600-M entwickelt, da selbst der Stellwerkshersteller Siemens die Anforderung zum Zweirichtungsverkehr ohne technisch bedingte Zwangsbremsungen nicht uneingeschränkt erfüllen kann. Diese Voraussetzungen erfüllt aktuell ausschließlich der Stadler Gleismagnet PZB600-M. Bei elektronischen Stellwerken handelt es sich um Technik mit der höchsten Sicherheitseinstufung (SIL4). Die Anlagen werden nach der BOStrab hergestellt, in Betrieb genommen und in Stand gehalten. Die technischen Anforderungen der HOCHBAHN für einen störungsfreien U-Bahn Betrieb erfüllt aktuell ausschließlich der Stadler Gleismagnet PZB600-M, daher muss zwingend eine Direktbeauftragung erfolgen.
Die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist. Nur Stadler verfügt über das erforderliche Know-How. Letztendlich dient eine Auftragsvergabe an die Firma Stadler insbesondere auch der Systemsicherheit, weil dadurch Risikopotenziale (Risiko von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen) ganz erheblich reduziert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung von Gleismagneten für die U-Bahn Linien U4 und U1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.1 genannten Datum handelt es sich um den Tag der internen Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag. Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadler Signaling Deutschland GmbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]