Generalplaner Leitungsumverlegung (LUV) Bund Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2022-0155
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Leitungsumverlegung (LUV) Bund
Die FBB wird für die Baumaßnahme "Regierungsflughafen" des Bundes die großräumige Umverlegung der medialen Bestandsinfrastruktur um das zukünftige Baufeld des Bundes planen und durchführen. Die Planung und Bauausführung erfolgt unter Betrieb und zum Teil im Sicherheitsbereich des Flughafens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Umverlegung der medialen Bestandsinfrastruktur. Nach Erfassung der Bestandsinfrastruktur und ihrer Schnittstellen zu Bestandstrassen und -bauwerken sind Planungsleistung für die Errichtung von Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung inklusive Pumpwerke, Mittel- und Niederspannungsanlagen, Befeuerungsanlagen, Fernmelde- und Telekommunikationsanlagen sowie der Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen zu erbringen.
Zur Gewährleistung der Baufeldfreiheit für die Umverlegungsmaßnahmen sind verkehrsplanerische Ingenieurleistungen erforderlich.
Im Einzelnen sind Planungs- und Ingenieurleistungen für folgende Medien zu erbringen:
- Trink-, Regen- und Schmutzwasser (Druckleitungen, Freispiegelkanäle, Pumpenanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider),
- Mittelspannungs- und Starkstromversorgung (Kabel, Trassen, Transformatorenstationen),
- TK / IT (Leitungen und Trassen),
einschl. bauzeitlicher Verkehrsführung.
Wesentliche Bestandteile der zu erbringenden Planungsleistungen sind u.a. folgende übergeordnete Leistungen:
-Gesamtnetzbetrachtungen bzw. Netzanpassungen, Kanalnetzberechnungen
- Baulogistik
- Planung technisch und betrieblich notwendiger Zwischenzustände, Provisorien und Baubehelfe
- Koordinierte Bauablauf- und Baufeldplanungen
Voraussichtlicher Umfang der zu planenden Anlagen (alle Angaben sind ca.- Werte)
Verkehrsanlagen
- Neubau von Betriebsstraßen in Asphaltbauweise ca. 2000 m²
- Wiederherstellung von Flugbetriebsflächen in Betonbauweise ca. 200 m²
Regenwasser: Freispiegelkanäle, Stauraumkanäle, Druckrohrentwässerung, Pumpwerke, Schächte;
- RW- Kanal DN 100 - DN 500 ca. 3800 m
- RW- Kanal DN 800 - DN 1200 ca. 1000 m
- RW- Kanal DN 1500 - DN 2000 ca. 700 m
- RW- Druckleitung DN 500 ca. 1600 m
- Schachtbauwerke für Kanäle bis DN 2000
- Pumpwerk für eine Förderleistung von bis zu 300 l/s;
Trinkwasser: Trinkwasserleitungen, Formstücke, Hydranten, Schieber
-Trinkwasserleitung DN 300 ca. 2800 m
Schmutzwasser; Ersatzleitungen und Schächte; Freispiegel- und Druckleitungen; Schmutzwasserpumpwerk
- SW- Kanal DN 200 - DN 500 ca. 500 m
- SW- Kanal DN 600 ca.5400 m
- SW Druckleitung DL DA 110 - DL DA 355, ca. 3000 m
- Pumpwerk mit einer Förderleistung bis ca. 120 l/s;
Elektrotechnische Anlagen:
- Anpassung Netzinfrastruktur 20 kV-Trassen, inklusive Trassenplanung ca. 10 km
- Wiederherstellung der Energieversorgung für bestehende elektrotechnische Anlagen (Pumpwerke, Beleuchtung, Überwachungsanlagen etc.) ca. 15 Anlagen
- Umbau bestehender Befeuerungsanlagen unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung Flugbetrieb ca. 15 Schränke
- Erschließung neuer Pumpwerke im Rahmen der gegenständlichen Schmutz- und Regenwasserplanung ca. 5 Anlagen
Fernmelde- und Kommunikationsanlagen:
- Neu-, Rück- und Umbau kabeltechnischer TK-IT-Infrastruktur; Planung von Ersatztrassen und Erstellung von Umschlusskonzepten unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung betriebsrelevanter Prozesse, ca. 100 km LWL-Kabel bis 50 Fasern und ca. 100 Anschlüsse mit Spleißkassetten, ca. 50 km Cu-Kabel bis 200DA, ca. 50 Stück Rangierverteiler,
- Herstellung von Kabelleerrohrtrassen ca. 20 km
Vermessungs- und beratende / gutachterliche Leistungen:
- sämtliche Vermessungsleistungen zur Erfüllung der Planungsaufgabe und Ausführung der Bauleistungen
- beratende / gutachterliche Leistungen betreffen Untersuchungen oder Gutachten für Baugrund, Altlasten und Schadstoff, Kampfmittel etc.
Des Weiteren sind Leistungen zur Fremdüberwachung - Kontrollprüfungen sowie der ökologischen Baubegleitung zu erbringen.
Die gegenständlichen Planungsleistungen beinhalten im wesentlichen Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, nach § 41 HOAI 2021;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, nach § 45 HOAI 2021;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, nach § 49 HOAI 2021
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, nach § 53 HOAI 2021
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,
Stufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe - Option 1,
Stufe 3: Bauüberwachung / Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation - Option 2,
Darüber hinaus sind weitere Optionen, auch in Teilleistungen vorgesehen, vgl. Ziffer II.2.11) - Option 3.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/ Nachweise/ Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien gemäß der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb verteilen. Diese Bewertungsmatrix wird von der Vergabestelle unter der URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp bereitgestellt.
Option 1: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
- Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5 bis 7 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2021;
- Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 5 bis 7 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 3 HOAI 2021;
- Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 5 und 6 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2021
- Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021
Option 2: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
- Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 8 und 9 für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2021;
- Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 8 und 9 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 3 HOAI 2021;
- Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 8 und 9 nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021
Option 3: Darüber hinaus sind folgende optionale Leistungen, auch einzeln und anteilig vorgesehen:
Option 3.1: Beratende/ gutachterliche Leistungen - z.B. Baugrundberatung, Beweissicherung, Gründungs- und Tragwerksicherungsberatung, Erschütterungen, Oberbau, Altlasten, Schadstoff, Kampfmittel, Umweltverträglichkeit und ggf. weitere Leistungen
Option 3.2: Ergänzende Entwurfsvermessung
Option 3.3: Leistungen der Fremdüberwachung - Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, etc.
Option 3.4: Leistungen eines Prüfingenieurs für Standsicherheit gemäß Brandenburger Bauordnung. Der AG behält sich vor, den Vertrag mit dem Prüfingenieur durch Eintritt in den Vertrag zu übernehmen.
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Planung, Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Honorarermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern nicht die Vergütung für die vorbenannten Leistungen auf Basis der Preisverordnung der HOAI erfolgen können.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen sind zu verhandeln.
Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich teilweise nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 1.500.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2019, 2020, 2021).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen vgl. III.1.3 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen der Leistungsphase 2 bis 5 und 8 ab dem 01.01.2016 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 1.1 bis 1.8 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1.1) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 - 5 § 43 Nr. 2 und § 55 für Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung, Leistungsumfang:
- RW- Kanal ≥ DN 1600 ≥ 650 m und
- Pumpwerk mit einer Förderleistung von ≥ 250 l/s
- bei komplexen Erschließungsmaßnahmen mit mehrere kreuzenden aktiven Bestandsmedien
1.2) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 2 - 5 § 43 Nr. 2 für Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung, Leistungsumfang:
- SW Druckleitung DL ≥ DA 280 ≥ 2500 m
1.3) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 43 Nr. 1 für Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung,
Leistungsumfang:
- Trinkwasserleitung ≥ DN 300 ≥ 2500 m (GGG, PE-HD)
1.4) eine Referenz aus dem unter Punkt 1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen gemäß der Leistungsphase 8 §§ 43 Nr. 2 und 55 für die Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung,
Leistungsumfang
- Überwachung der Realisierung in Analogie zum Leistungsumfang 1.1)
Für den Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang gem. 1.1) bis 1.4) wird jeweils nur eine Referenz bewertet.
1.5) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 53 Nr. 4 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Starkstromanlagen der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang:
- Planung 20 kV Kabelanlage inklusive Trassenplanung ca. 10 km
- Umbau der NS-Anschlüsse (400V AC) für bestehende elektrotechnische Anlagen (Pumpwerke, Beleuchtung, Überwachungsanlagen etc.)
- Umbau bestehender Befeuerungsanlagen bei Aufrechterhaltung Flugbetriebes
- Herstellung neuer NS-Anschlüsse (400V AC)
1.6) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 8 gemäß § 53 Nr. 4 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Starkstromanlagen der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang:
- Überwachung der Realisierung in Analogie zum Leistungsumfang 1.5)
1.7) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 53 Nr. 5 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Fernmelde- und informationstechnische Anlagen der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang:
- Planung: Neubau, Rückbau und Umbau der anwendungs- und dienstneutralen kabeltechnischen TK-IT-Infrastruktur zwischen den Knotenpunkten sowie der Tertiär-Verkabelung. Erstellung von Umschlusskonzepten unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung betriebsrelevanter Prozesse,
≥ 100 km LWL-Kabel bis 50 Fasern und 100 Anschlüsse mit Spleißkassetten,
≥ 50 km Cu-Kabel bis 200DA, ≥ 50 Stück Rangierverteiler,
- Kabelleerrohrtrassen ≥ 20 km Leerrohrtrasse
1.8) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 8 gemäß § 53 Nr. 5 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Fernmelde- und informationstechnische Anlagen der Honorarzone ≥ II,
Leistungsumfang:
- Überwachung der Realisierung in Analogie zum Leistungsumfang 1.7)
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen gem. 1.5) bis 1.8) kann nach Art der Leistung auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden. Dieses führt jedoch zu einer niedrigeren Bewertung, vgl. Bewertungsmatrix zum TW.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die eingereichten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 41 Nr. 2 i.V. mit Anlage 12 HOAI für den Neubau von Bauwerken, Anlagen und Leitungen der Abwasserentsorgung,
Leistungsumfang:
- RW- Kanal ≥ DN 800 ≥ 300 m und
- Pumpwerk mit einer Förderleistung von ≥ 50 l/s
2.2) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 53 Nr. 4 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Starkstromanlagen
Leistungsumfang:
- Befeuerungsanlagen auf Flughäfen
2.3) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 53 Nr. 5 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Leistungsumfang:
- ≥ 1 km LWL-Kabel ≥ 12 Fasern und
- ≥ 1 km Cu-Kabel ≥ 6 DA,
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art und Umfang kann nicht durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3) stellt der Auftraggeber Formulare auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollen: https://vergabekooperation.berlin/NetServe
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
gemäß Vergabeunterlagen
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2022-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.01.2023, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de