2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
19 - Vereinheitlichung der Auswertung der Verformungen der ursprünglichen sowie der zusätzlichen Gebäude und Überführung der Auswertungen in ein Gesamtsystem für die gesamthafte Betrachtung der Verformungen des Umgriffs des Hp Marienhof.
Die Ergebnisse der Schadenspotentiale (SP) der vertraglich geschuldeten Bereiche sind mit den zusätzlich ermittelten Gebäuden zusammenzuführen und in einer einheitlichen Verformungsanalyse (VA) darzustellen. Nur so können die Gesamtverformungen infolge der Gesamtbaumaßnahme (Baugrube und bergmännischer bzw. maschineller Tunnelvortrieb) ermittelt werden. Diese Auswertung ist insbesondere als Grundlage für die Erstellung der Ausführungsplanung (AP) der Hebungsinjektionen zur Kompensation der Setzungen aus den Vortrieben erforderlich
19 - Der AN ist bereits mit der AP des Rohbaus und damit mit der Beurteilung von SP an den umliegenden Gebäuden sowie der Erstellung der VA im Umgriff des Hp Marienhof beauftragt. Dabei ist der AN tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut, alle Berechnungen und Modelle für den vertraglichen Bereich innerhalb der Beweissicherungsgrenzen wurden vom ihm selbst erstellt. Die zus. Leistungen durch die Erweiterung des Umgriffs kann als Teilbereich nicht aus der gesamthaften Auswertung und Bewertung der Verformungen herausgelöst werden, da die Leistungen in kausalem Zusammenhang stehen und ein einheitliches Gesamtsystem erforderlich ist. Die Leistungen bauen inhaltlich aufeinander auf bzw. stehen in Wechselwirkung zueinander.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Erstellung einer gesamthaften VA nicht gegeben. Ein neuer AN führt zu Schnittstellen und damit Haftungsfragen bei Schäden.