2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit

dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur

2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier

u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:

- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren

und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie

- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und

- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin

- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;

Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/06/2019
Ende: 31/05/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI34469
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit

dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur

2 / 5 Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier

u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:

- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren

und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie

- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und

- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin

- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;

Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/06/2019
Ende: 31/05/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

19 - Vereinheitlichung der Auswertung der Verformungen der ursprünglichen sowie der zusätzlichen Gebäude und Überführung der Auswertungen in ein Gesamtsystem für die gesamthafte Betrachtung der Verformungen des Umgriffs des Hp Marienhof.

Die Ergebnisse der Schadenspotentiale (SP) der vertraglich geschuldeten Bereiche sind mit den zusätzlich ermittelten Gebäuden zusammenzuführen und in einer einheitlichen Verformungsanalyse (VA) darzustellen. Nur so können die Gesamtverformungen infolge der Gesamtbaumaßnahme (Baugrube und bergmännischer bzw. maschineller Tunnelvortrieb) ermittelt werden. Diese Auswertung ist insbesondere als Grundlage für die Erstellung der Ausführungsplanung (AP) der Hebungsinjektionen zur Kompensation der Setzungen aus den Vortrieben erforderlich

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

19 - Der AN ist bereits mit der AP des Rohbaus und damit mit der Beurteilung von SP an den umliegenden Gebäuden sowie der Erstellung der VA im Umgriff des Hp Marienhof beauftragt. Dabei ist der AN tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut, alle Berechnungen und Modelle für den vertraglichen Bereich innerhalb der Beweissicherungsgrenzen wurden vom ihm selbst erstellt. Die zus. Leistungen durch die Erweiterung des Umgriffs kann als Teilbereich nicht aus der gesamthaften Auswertung und Bewertung der Verformungen herausgelöst werden, da die Leistungen in kausalem Zusammenhang stehen und ein einheitliches Gesamtsystem erforderlich ist. Die Leistungen bauen inhaltlich aufeinander auf bzw. stehen in Wechselwirkung zueinander.

Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Erstellung einer gesamthaften VA nicht gegeben. Ein neuer AN führt zu Schnittstellen und damit Haftungsfragen bei Schäden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR