Microsoft 365 Lizenzen und Einführungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 3 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft 365 Lizenzen und Einführungsunterstützung
Microsoft 365 Lizenzen und Einführungsunterstützung
Microsoft 365 Lizenzen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsbeschreibung Los 1:- Microsoft Enterprise Agreement (EA) über drei Jahre für folgende Lizenzen: 330xE5, 100xE1 "non profit" Konditionen von Microsoft- Lizenzen können im EA ständig nachgekauft werden
Dienstleistung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsbeschreibung Los 2:- DSGVO-konforme Einführungsunterstützung und Training der Systemadministration im Umfang von insgesamt 30 Beratertagen in Berlin vor Ort am DIW in deutscher Sprache - Migration von ca. 450 Mailboxen von HCL Notes nach Exchange Online inklusive eines entsprechenden Migrationstools und der dafür erforderlichen Lizenzen - Umstellung der Telefonie von DFN (VoIP) nach Microsoft Teams
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft 365 Lizenzen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.