Kalkulations- und CRM System Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63935
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kalkulations- und CRM System
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung eines Kalkulations- und CRM-System als
Gesamtsoftwarelösung. Mit Hilfe dieser Lösung sollen Leistungen aus allen Produktbereichen (Technik,
Infrastruktur) angeboten und vertrieblich begleitet werden können. Zudem ist die Anbindung aller (Folge-)
Systeme per Schnittstelle ein weiterer Zielaspekt des Vergabegegenstandes
Die DB Services GmbH plant eine Modernisierung der bestehenden (IT-)Infrastruktur zur Kalkulation von
Dienstleistungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Facility Managements (FM). Im Rahmen der
Modernisierung wird mittels dieser Ausschreibung nach einer Software gesucht, welche neben der Kalkulation
der Dienstleistungen auch eine Möglichkeit zur Projektplanung, sowie ein Modul für Customer-RelationshipManagement (CRM) bietet, in dem Vertriebsaktivitäten, Angebote und Verträge gemanagt, überwacht und
gemonitort werden können.
Ein Ziel der Ausschreibung ist es, alle bei der DB Services anfallenden Kalkulationsfälle innerhalb eines
Softwareproduktes abbilden und bearbeiten zu können. Ein zweites Ziel ist die Sicherstellung eines
systemischen Datenüberganges von prozessual vorgelagerten Systemen in das „Kalkulations-/CRM-System“
bzw. von diesem in die prozessual nachgelagerten Planung- und Ausführungssysteme der DB Services
Sofern mehr als 5 Bewerber alle Ausschlusskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase
zugelassenen 5 Bewerber auf Grundlage der Bewertungskriterien. Hierfür werden die durch die Bewerber
erreichten Prozentzahlen hintereinander vom höchsten bis zum niedrigsten Wert aufgereiht.
Die an den Positionen 1 bis 5 befindlichen Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ist die erreichte Prozentzahl der fünften Position identisch mit den folgenden Positionen, werden alle Bewerber
mit dieser Prozentzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert (also ins-gesamt mehr als 5 Bewerber) und zum
weiteren Vergabeverfahren zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein
diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu
benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt
der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht
bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Erklärungen
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber
hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften
des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung.
6) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltsozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
7) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des
Auftraggebers erfüllt hat.
8) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
9) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche
Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
10) Erklärung zu §§122-124 GWB
11) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
12) Erklärung zu schweren Verfehlungen
13) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
14) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
15) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
16) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten
Dokuments „Anhang B2 Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der
Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum
Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
19. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments Lieferantenselbstauskunft
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des
Bewerbers zu geben.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20-23 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt
der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht
bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft hat mind. ein Kundenprojekt, vergleichbar mit der vorliegenden
ausgeschriebenen Leistung umgesetzt, welches im Inhalt und Umfang dem hier ausgeschriebenen Projekt
entspricht. Der entsprechende Kunde des Bewerbers verfügt über mind. 300 Mitarbeiter (weltweit).
Erwartet werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
dessen Telefonnummer und eMail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
(Managementsummary) und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt
nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse);
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen
Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung
erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden."
21. Der Bewerber hat Erfahrungen in der Weiterentwicklung und Pflege/ Wartung (dies umfasst
Fehlerbehebung;
Lieferung neuer Versionen; Lieferung neuer Releases bzw. Updates; Hotline/telefonische Unterstützung)
von Kalkulationssystemen. Der Nachweis über diese Erfahrungen erfolgt über die Einreichung eines
Referenzprojekts.
Erwartet werden folgende Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
(Managementsummary) und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt
nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse);
- Zeitraum der Leistungserbringung;
Die Leistungen im Referenzprojekt müssen vom Bieter in Eigenleistung erbracht worden sein. Eignungsleihe ist
nicht möglich
22. Der Bewerber verfügt über ausreichend technisch und fachlich-verantwortliche Mitarbeiter, die die deutsche
Sprache mit Mindestniveau C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
beherrschen.
Ausreichend: Erwartet wird, dass im direkten Kontakt mit dem Auftraggeber (z.B. Projektleiter) im Projektverlauf
nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese Anforderung erfüllen, vgl. Leistungsbeschreibung.
23. Der Bewerber muss über einen dedizierten, deutschsprachigen Helpdesk (1st und 2nd Level) verfügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abschnitt im Bekanntmachungsformular, III. 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/
bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines
Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal
der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die
Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben
möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich
gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer
Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen,
müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die
Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der
Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124
GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt
folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für
diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine
Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend
zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Angaben zu Höchstmengen: Die unverbindlichen Planmengen für diesen Auftrag können der
entsprechenden Spalte im Preisblatt (Teil der Vergabeunterlagen) entnommen werden. Die Höchstmenge
dieses Auftrags entspricht 150% der dort gemachten Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.