Abbruch, Mendelstraße 6 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 181-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Mendelstraße 6
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Schulbau Hamburg, plant den Rückbau der Pausen- und Musikhalle vom Gebäude 01 sowie des Gebäudes 02 auf dem Schulgelände Mendelstr. 6, 21031 Hamburg-Lohbrügge. Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt ca. 20.000 m².
Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lohbrügge 5“ (11.02.1966), welcher die überwiegende Nutzung als reines Wohngebiet und Baugrundstücke für den Gemeindebedarf vorgibt. Im Westen wird das Grundstück durch die Mendelstraße begrenzt. Südlich des Grundstücks befinden sich Wohnblocks, während im Osten eine Kindertagesstätte angrenzt. Nördlich des Grundstücks befindet sich das Gymnasium Bornbrook. Das Grundstück ist über die Mendelstraße erschlossen.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Grundinfrastruktur einer Schule mit Klassen- und Verwaltungsgebäuden sowie einer Sporthalle.
Aufgrund des geplanten Zu- und Ersatzbaus von Klassenräumen, Verwaltung und Mensa sind die Pausen- und Musikhalle des Gebäudes 01 sowie das Gebäude 02 rückzubauen.
Mendelstraße 6, 21031 Hamburg
Die Leistungen umfassen den Rückbau der Mensa- und Pausenhalle des Gebäudes 01, des Gebäudes 02 sowie Teilbereiche der Laubengänge. Die Mensa- und Pausenhalle ist 1-geschossig und an den Verwaltungstrakt angeschlossen. Unterhalb des Gebäudes befindet sich ein Kriechkeller. Bei dem Gebäude 02 handelt es sich um einen freistehenden 3-geschossigen Klassenkreuzbau. Unterhalb des westlichen Flügels befindet sich ein Heizkeller. Unterhalb des restlichen Gebäudes befindet sich ein Kriechkeller. Die vorhandenen Gebäude und Laubengänge sind oberirdisch komplett zurück zubauen. Die Keller und Fundamente sind ebenfalls komplett rückzubauen.
Vorhanden sind asbesthaltige Bauteile (Wandputz, Spachtelmasse) sowie Dämmungen und Abhangdecken aus künstlichen Mineralfasern. Im Vorfeld der maschinellen Abbrucharbeiten müssen diese Bauteile im Rahmen von Schadstoffsanierungsmaßnahmen restlos entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
- Baustelleinrichtung
- Entrümpelung, Entkernung und Schadstoffsanierung der vorhandenen Gebäude, ins-besondere Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten und KMF-Dämmstoffen
- Maschineller Rückbau der nachfolgenden Gebäude:
o Gebäude 01 (Musik- und Pausenhalle): Firsthöhe Musikraum: ca. 4 m, Firsthöhe Pausenhalle: ca. 3 m, Grundfläche: ca. 460 m², BRI: ca. 1.400 m³
o Gebäude 02 (Klassenkreuz): Firsthöhe: ca. 10,8 m, BGF: ca. 2.050 m², BRI: ca. 7.300 m³
o Rückbau Laubengänge: ca. 250 m²
o Flächenentsiegelung von ca. 350 m² Betonpflaster
- Abfalldeklaration ca. 16 Analysen
- Entsorgung von Abbruchabfällen u.a. folgender Mengen:
ca. 1.200 t Beton (Z1.1 – Z2), ca. 1.800 t Bauschutt (Z1.1 – Z2), ca. 30 t asbesthaltige Abfälle, ca. 30 t Dämmmaterial aus KMF, ca. 2 t Abhangdecken aus gepresster KMF, ca. 12 t Altholz (II), ca. 78 t Altholz (IV), ca. 12 t Bitumengemische (asbest- und teerfrei), ca. 0,5 t Bitumengemisch (teerhaltig), ca. 5 t Dämmstoffe aus EPS, ca. 24 t gemischte Abbruchabfälle, ca. 450 St. Leuchtstoffröhren, ca. 3 t gipshaltige Baustoffe
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2022 bis Dezember 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Mendelstraße 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]