Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-144-14-BüRat
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in
der 20. Wahlperiode
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die sukzessive Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages durch den Auftragnehmer (AN). Die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Auftraggeberin -AG) kann den AN mit der sukzessiven Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von bis zu zwei weiteren Bürgerräten beauftragen. Für jeden Bürgerrat werden 160 Bürgerinnen und Bürger zufällig ausgewählt, die die gesellschaftliche Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland abbilden. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, in mehreren Sitzungen konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik zu erarbeiten. Die jeweiligen Themen der einzelnen Bürgerräte stehen gegenwärtig noch nicht fest. Sie werden dem AN im Vorfeld eines jeden Bürgerrates von der AG bekannt gegeben und ergeben sich aus dem Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages. Der Bürgerrat berät in einem hybriden Format mit Präsenzsitzungen an Wochenenden und digitalen Sitzungen, die auch von Montag bis Freitag in den Abendstunden stattfinden können. Die Beratungen des Bürgerrates finden sowohl im Plenum als auch in unterschiedlichen Gruppenformaten, insbesondere Kleingruppen, statt, um allen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, Diskussionsbeiträge zu leisten und eine differenzierte Betrachtung des jeweiligen Themas zu ermöglichen. Den Bürgerinnen und Bürgern steht auf das Thema zugeschnittene Expertise, welche vom AN bereitgestellt wird, unterstützend zur Seite, um einen informierten Beratungsprozess zu gewährleisten. Ein professionelles Moderationsteam, welches ebenfalls vom AN bereitgestellt wird, sortiert und gliedert die Beratungen und sorgt für eine ausgewogene Beteiligung aller teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. Vom AN eingesetzte Tischassistenzen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Dokumentation ihrer Diskussionen in den verschiedenen Gruppenformaten sowie bei der Formulierung ihrer Handlungsempfehlungen Der Gang der Beratungen und die angenommenen Handlungsempfehlungen fließen in ein sogenanntes Bürgergutachten ein, das die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zum Abschluss des Prozesses der Präsidentin des Deutschen Bundestages im Rahmen einer feierlichen Übergabeveranstaltung im Deutschen Bundestag übergeben.
Der AN erbringt jeweils in enger Abstimmung mit der AG folgende Leistungen:
-Konzeption des Bürgerrates,
-Auswahl und Zusammenstellung des Teilnehmerfeldes,
-Auswahl und Briefing der Expertinnen und Experten und Vermittlung relevanten Wissens an die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger,
-Moderation der Sitzungen des Bürgerrates und Gestaltung des Beratungsprozesses,
-Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Bürgerrates (digital und in Präsenz) inklusive Begleitprogramm, Einladung, Unterstützung bei der Reiseplanung, Buchung von Tickets für regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel, Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmenden, Dokumentation und Abrechnung sowie Betreuung der Teilnehmenden zwischen den Sitzungen des Bürgerrates,
-Konzeption, Redaktion und Ausfertigung des Bürgergutachtens,
-Konzeption, Einladungs- und Teilnahmemanagement, Unterstützung bei der Reiseplanung, Buchung von Tickets für regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel, Unterbringung der Teilnehmenden, technische Unterstützung sowie Moderation der Übergabeveranstaltung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und gegebenenfalls Organisation und Durchführung eines Begleitprogramms,
-Unterstützung der AG bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
-interne Evaluation der Sitzungen und Abläufe, inklusive Umsetzung sich gegebenenfalls ergebenden Änderungsbedarfs.
zuzüglich der Optionen seitens der AG zur Durchführung zwei weiterer Bürgerräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus
dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied
eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000
Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines
Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens
-Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier
genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen
gemeinsam erfüllt werden. Hierfür kann das zur Verfügung gestellte Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft ausgefüllt und mit dem Angebot übersendet werden.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht
zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Tariftreueerklärung
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabili-sieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
-Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
-Angabe von sieben geeigneten Referenzen über in den letzten vier Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Es müssen nicht sieben verschiedene Referenzleistungen angegeben werden. Referenzen dürfen mehrfach benannt werden, sofern der der Referenz zugrunde liegende Leistungsgegenstand zugleich mehrere der genannten Anforderungen erfüllt.
-Eine Referenz muss geeignet sein hinsichtlich einer repräsentativen Zufallsauswahl für eine Veranstaltung/ein Ereignis mit Teilnehmenden aus dem gesamten Bundesgebiet, dem Gesamtgebiet eines anderen föderal strukturierten Staates oder der Europäischen Union.
-Eine Referenz muss geeignet sein hinsichtlich einer repräsentativen Zufallsauswahl von Teilnehmenden für eine Veranstaltung/ein Ereignis mittels Daten aus dem Melderegister oder einem vergleichbaren öffentlichen Einwohnerdatenregister (zum Beispiel Wahl- oder Postregister).
-Drei Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Konzeption und Durchführung moderierter Bürgerbeteiligungsprozesse, darunter mindestens eine Veranstaltung mit Digitalkomponente.
-Zwei Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit mindestens 150 Teilnehmenden.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
-Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers
-Konzeptskizze (siehe auch Punkt IV.3) Zusätzliche Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Mit der Angebotsabgabe ist eine Konzeptskizze zu allen Punkten des beigefügten Bewertungsschemas vorzulegen, die die Erfüllung der aufgeführten Anforderungen mit konkretem Bezug auf die Leistungsbeschreibung darstellt. Die Gliederung hat sich nach der im Bewertungsschema vorgegebenen Gliederung zu richten. Eine fehlende Konzeptskizze wird nicht nachgefordert und führt zum Ausschluss des Angebotes. .
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.